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DGAP-Ad-hoc News vom 01.07.2013

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
01.07.2013 16:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe


Bornheim, 1. Juli 2013. Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 50.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2013 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.
Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.
Der Aktienrückkauf wird am 5. Juli 2013 beginnen und wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2013/2014 (Bilanzstichtag 28. Februar 2014) zeitlich befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 liegt.

Weitere Informationen zum Aktienrückkauf werden unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.hornbach-holding.com/investor/de/php/cont_investor_buyback.php.

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