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HOCHTIEF Aktiengesellschaft

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 09.06.2022

HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes

09.06.2022 / 00:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fest

Essen, 9. Juni 2022 – Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat am 8. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals II das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage von derzeit EUR 180.855.569,92 um EUR 18.085.358,08 auf EUR 198.940.928,00 durch Ausgabe von 7.064.593 neuen Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand der Gesellschaft hat nach Durchführung eines Accelerated Bookbuildings den Platzierungspreis auf 57,50 EUR festgesetzt. Der Platzierungspreis unterschreitet damit den Börsenkurs der Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft nicht wesentlich. ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid (Spanien), wurden 85 % der Gesamtzahl der neuen Aktien zugeteilt.



Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de

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Diese Veröffentlichung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder anderen Jurisdiktionen, in denen eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Jurisdiktion darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ('HOCHTIEF') oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Jurisdiktion dar. Weder diese Bekanntmachung noch die hierin enthaltenen Informationen bilden die Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Jurisdiktion und dürfen nicht in Verbindung damit herangezogen werden. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung oder Ausnahme von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') vorliegt. Die Wertpapiere von HOCHTIEF wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist) sind; und die (i) professionelle Anleger (investment professionals) sind, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) fallen (die „Order“), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order fallen (vermögende Unternehmen (high net worth companies), nicht inkorporierte Vereinigungen (unincorporated associations) usw.) oder (iii) an die sie anderweitig rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf beziehen. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich dieses Dokument bezieht, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit Relevanten Personen durchgeführt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die Platzierung der in dieser Mitteilung beschriebenen Wertpapiere (die „Platzierung“) ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

HOCHTIEF kann als passive ausländische Investmentgesellschaft („passive foreign investment company“, PFIC) für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer eingestuft werden. Anleger, die der US-Bundeseinkommensteuer unterliegen, sollten ihre eigenen Steuerberater im Zusammenhang mit ihrer Investition in die HOCHTIEF-Aktien konsultieren.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, einen Kauf der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Bekanntmachung in einer Jurisdiktion erlauben würden, in der Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung in Bezug auf die Platzierung dar. Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person an einen professionellen Berater wenden.

Im Zusammenhang mit der Platzierung werden die Deutsche Bank Aktiengesellschaft und J.P. Morgan SE (die „Joint Bookrunners“) ausschließlich für HOCHTIEF tätig. Sie werden im Zusammenhang mit der Platzierung keine andere Person als ihren jeweiligen Kunden betrachten und sind weder verantwortlich noch bieten sie Schutz für andere als HOCHTIEF. Sie werden auch keine andere Person als HOCHTIEF in Bezug auf die Platzierung, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder andere hierin erwähnte Angelegenheiten beraten.

Im Zusammenhang mit der Platzierung können die Joint Bookrunners und ihre verbundenen Unternehmen, als Investoren auf eigene Rechnung agierend, Wertpapiere von HOCHTIEF zeichnen oder kaufen und anderweitig für ihre eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sollten Verweise auf die Ausgabe, das Angebot oder den Verkauf der Aktien so gelesen werden, dass sie auch jede Ausgabe, jedes Angebot oder jeden Verkauf an die Joint Bookrunners und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre eigene Rechnung agieren, umfassen. Darüber hinaus kann jeder Joint Bookrunner oder seine jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren eingehen, in deren Zusammenhang der Joint Bookrunner (oder seine verbundenen Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien von HOCHTIEF erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen anderweitig als in Übereinstimmung mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen offenzulegen.

Keiner der Joint Bookrunner oder ihrer jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt eine Verantwortung oder Haftung oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in dieser Bekanntmachung ausgelassen wurden) ab, oder, mit begrenzter Ausnahme, für sonstige Informationen über HOCHTIEF, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und ungeachtet dessen, auf welchem Wege die Übertragung oder Zurverfügungstellung erfolgt, oder für Verluste, die aus der Nutzung dieser Bekanntmachung oder ihrer Inhalte oder aus anderen Gründen in Verbindung damit entstehen.

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Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien (eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle verantwortlich.


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