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HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 01.10.2014

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
01.10.2014 18:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Es sollen bis zu 6.916.000 Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (rd. 10% des Grundkapitals) von der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Der Erwerb soll über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) erfolgen. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2014 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2014, bis zum 6. Mai 2019 Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 2014 und dem 31. Dezember 2015 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.


Kontakt:
elmar.sauter@hochtief.de


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