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HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 07.04.2011

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Antrag von Leighton auf Aussetzung des Handels in Leighton-Aktien wegen Überprüfung der Ergebnisprognose; signifikante Beeinträchtigung der HOCHTIEF-Prognose für 2011 zu erwarten

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
07.04.2011 01:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Leighton, die australische Tochtergesellschaft von HOCHTIEF, hat am Donnerstagmorgen australischer Zeit, den 7. April 2011, bei der australischen Börse beantragt, den Handel in Leighton-Aktien mit sofortiger Wirkung bis spätestens zum Beginn des Handels am Montag, 11. April 2011 auszusetzen, sofern Leighton nicht eine vorherige Aufhebung der Aussetzung beantragen sollte.

Der Antrag auf Handelsaussetzung wird insbesondere mit einer noch nicht abgeschlossenen Überprüfung der von Leighton am 24. Februar 2011 veröffentlichten Ergebnisprognose begründet. Leighton hat angekündigt, nähere Informationen zu dieser Überprüfung vor Wiederaufnahme des Handels am Montag, den 11. April 2011, zu veröffentlichen.
In Folge der Überprüfung der Ergebnisprognose bei Leighton erwartet HOCHTIEF eine signifikante Beeinträchtigung der HOCHTIEF-Prognose für das Geschäftsjahr 2011. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die HOCHTIEF-Prognosen für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 betroffen sind. Konkretere Angaben zu den Auswirkungen auf HOCHTIEF sind nach Abschluss der Überprüfung der Ergebnisprognose bei Leighton möglich, der spätestens für Montag, den 11. April 2011, zu erwarten ist.


Kontakt:
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