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HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 27.11.2017

Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG

Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG

27.11.2017 / 18:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäss Artikel 17 MAR

Pratteln, 27. November 2017

Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG

Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG (ISIN CH0006539198) (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, zusammen mit der Studhalter Investment AG, Luzern ("SIAG"), und mit befreiender Wirkung auch für Herrn Bernhard Burgener, Frau Rosmarie Burgener, die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln ("HLEE"), und Herrn Alexander Studhalter, den Aktionären der Constantin Medien AG das Angebot zu unterbreiten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Constantin Medien AG (die "Constantin-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2.30 je Constantin-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Zur Finanzierung und Koordinierung des Übernahmeangebots sowie zur Strukturierung des Gesellschafterkreises der Constantin Medien AG nach dessen erfolgreicher Durchführung hat die Gesellschaft heute eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen mit der SIAG und der HLEE, der mit einer Beteiligung von knapp unter 30% derzeit größten Aktionärin der Constantin Medien AG, sowie Herrn Bernhard Burgener, Frau Rosmarie Burgener und Herrn Alexander Studhalter. Die Rahmenvereinbarung sieht u.a. vor, dass sämtliche im Rahmen des Übernahmeangebots angedienten Constantin-Aktien bei dessen Vollzug von der Gesellschaft erworben und an diese übertragen werden. In diesem Zusammenhang hat sich die SIAG zudem im Rahmen einer heute durchgeführten Kapitalerhöhung mit rund 28.7% an der HLEE beteiligt.

In diesem Zusammenhang haben Bernhard und Rosmarie Burgener, SIAG und Alexander Studhalter zudem einen Aktionärsbindungsvertrag abgeschlossen, der erst in Kraft tritt, wenn das Übernahmeangebot nach den vertraglichen Bedingungen erfolgreich ist. Der Vertrag sieht u.a. vor, dass in diesem Fall der Verwaltungsrat der HLEE, der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG und der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG mehrheitlich mit Vertretern der Kernaktionäre besetzt werden sollen.

Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden im Internet unter http://www.siagtgwhlc-offer.com veröffentlicht. Das Übernahmeangebot wird unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen stehen. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, die erst nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen darf, im Laufe des Dezember 2017 erfolgen wird.

Weitere Informationen:

HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln BL
Telefon: +41 (0)61 816 96 91
Email: ir@hlcom.ch

Disclaimer
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.


27.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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