HENSOLDT AG:
Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG
Taufkirchen, 30. Juni 2021
Der Anbieter von Sensorlösungen HENSOLDT Sensors GmbH ("HENSOLDT Sensors"), Taufkirchen, eine mittelbare Tochtergesellschaft der HENSOLDT AG ("HENSOLDT"), ist am 29. Juni 2021 von der Bundesrepublik Deutschland ("Bund"), vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses wiederum vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ("BAAINBw"), mit der Entwicklung und Lieferung des luftgestützten Systems zur elektronischen Signalaufklärung "PEGASUS" zu einem Auftragswert von rund EUR 1,25 Milliarden beauftragt worden ("Vereinbarung"). Der Abschluss der Vereinbarung erfolgte nach Budgetfreigabe durch den Deutschen Bundestag.
Die Vereinbarung umfasst die Entwicklung, Produktion und Integration des signalerfassenden Aufklärungssystems PEGASUS inklusive der Beschaffung von drei Flugzeugen des Typs Bombardier „Global 6000" und zugehörigen Auswertestationen. HENSOLDT Sensors fungiert als Generalauftragnehmer und verantwortet die Herstellung der gesamten Aufklärungstechnologie. Insgesamt sind an dem Vorhaben fast 30 Unternehmen als Zulieferer und Partner beteiligt.
Hauptaufgabe des BAAINBw ist die bedarfs- und forderungsgerechte Ausstattung der Bundeswehr mit leistungsfähiger und sicherer Wehrtechnik. Dazu zählt auch der Bereich der Informationstechnik. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, Erprobung, Beschaffung und das Nutzungsmanagement von Wehrmaterial.
Am 26. Mai 2021 hat der Bund mittelbar über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine Anstalt öffentlichen Rechts, insgesamt 26.355.000 Aktien der HENSOLDT erworben, was einer Beteiligung von 25,1% entspricht. Der Bund ist damit eine HENSOLDT gemäß § 111a AktG nahestehende Person. Der Abschluss der vorgenannten Vereinbarung der HENSOLDT Sensors mit dem Bund stellt für HENSOLDT ein Geschäft eines Tochterunternehmens mit einer der HENSOLDT nahestehenden Person im Sinne von §§ 111a ff. AktG dar und ist gemäß § 111c Abs. 1, Abs. 4 AktG zu veröffentlichen.
Taufkirchen, Juni 2021
Der Vorstand
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