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DGAP-News News vom 22.10.2017

HelloFresh SE setzt Preisspanne für den Börsengang auf EUR 9,00 bis 11,50 pro Aktie fest

DGAP-News: HelloFresh SE / Schlagwort(e): Börsengang

22.10.2017 / 18:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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HelloFresh SE setzt Preisspanne für den Börsengang auf EUR 9,00 bis 11,50 pro Aktie fest
 

  • Angestrebter Erlös von ungefähr EUR 243 bis 311 Millionen aus einer Kapitalerhöhung zur Finanzierung des weiteren Wachstums
  • Angebot von 27,00 Millionen neuen Aktien und zusätzliche mögliche Mehrzuteilung von bis zu etwa 4,05 Millionen bestehenden Aktien (gedeckt durch Greenshoe-Option aus neuen Aktien)
  • Implizierte Pre-Money Equity-Bewertung von EUR 1,2 bis 1,5 Milliarden
  • Erwarteter Streubesitz nach dem Börsengang von etwa 19 Prozent bei vollständig ausgeübter Greenshoe-Option
  • Erster Handelstag voraussichtlich am 2. November 2017
  • Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung
 


Berlin, 22. Oktober 2017 - Die HelloFresh SE, führender globaler Anbieter von Kochboxen, hat die Preisspanne für den geplanten Börsengang auf EUR 9,00 bis 11,50 pro Aktie festgelegt. Dies entspricht einer Pre-Money Equity-Bewertung von EUR 1,2 bis 1,5 Milliarden, basierend auf etwa 132,4 Millionen im Umlauf befindlichen Aktien. Der endgültige Angebotspreis wird auf Basis eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung, wird die Angebotsfrist am 24. Oktober 2017 beginnen und voraussichtlich am 1. November 2017 enden. Die Aktien sollen im regulierten Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notieren.

Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung und der Greenshoe-Option fließen vollständig der HelloFresh SE zu. Abhängig vom endgültigen Angebotspreis werden die Bruttoemissionserlöse etwa EUR 243 bis 311 Millionen betragen, beziehungsweise etwa EUR 279 bis 357 Millionen, wenn die Greenshoe-Option vollständig ausgeübt wird. Die HelloFresh SE beabsichtigt, die Erlöse zur Finanzierung weiterer Investitionen für die Wachstumsstrategie des Unternehmens einzusetzen.

"Wir haben in den USA in den letzten Quartalen enorme Erfolge erzielt und Marktanteile dazugewonnen. Jetzt wollen wir den Erlös aus dem Börsengang nutzen, um unseren Marktanteil weiter auszubauen und 2018 zur klaren #1 zu werden", sagte Dominik Richter, CEO und Mitgründer der HelloFresh SE. "Gleichzeitig möchte ich erneut unser strategisches Ziel bestätigen, den bereinigten EBITDA Break-Even auf Gruppenlevel in den nächsten 15 Monaten zu erreichen."
 

Angebotsstruktur: Neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung

Der Börsengang umfasst das Angebot von 27.000.000 neuen Aktien.

Sofern alle neuen Aktien platziert werden und die Greenshoe-Option vollständig ausgeübt wird, liegt der Streubesitz nach Abschluss der Transaktion bei bis zu 19 Prozent des Grundkapitals der HelloFresh SE.

Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland und in Luxemburg sowie Privatplatzierungen in bestimmten Rechtsordnungen außerhalb Deutschlands und Luxemburgs.

Die HelloFresh SE plant, ihre Aktien im regulierten Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse bei gleichzeitiger Zulassung zum Prime Standard unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16140, der internationalen Wertpapierkennung (ISIN) DE000A161408 und dem Börsenkürzel HFG zu notieren. Die Notierungsaufnahme der Aktien der HelloFresh SE wird voraussichtlich am 2. November 2017 erfolgen.

Sobald der Wertpapierprospekt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt wurde, steht dieser auf der Unternehmenswebsite zum Download zur Verfügung: http://ir.hellofreshgroup.com.
 

Die Deutsche Bank, J.P. Morgan, Morgan Stanley, Berenberg und BNP Paribas fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Rabobank wurde als Co-Lead Manager mandatiert.

 

Pressekontakt
Eva Switala
Global Head of PR
HelloFresh SE
+49 (0) 160 98 082 688
es@hellofresh.com
www.hellofreshgroup.com


 
 

 

Über HelloFresh

HelloFresh ist der führende Kochbox-Anbieter der Welt und in den USA, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Australien, Österreich, der Schweiz sowie Kanada tätig. Im 3-Monatszeitraum vom 1. April 2017 bis zum 30. Juni 2017 hat HelloFresh 33,7 Millionen Mahlzeiten an 1,3 Millionen Kunden ausgeliefert. HelloFresh wurde im November 2011 gegründet und startete das globale Phänomen der Kochboxen. Das Unternehmen besitzt Büros in Berlin, New York, London, Amsterdam, Zürich, Sydney und Toronto.
 

Rechtlicher Hinweis

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen betreffend das Geschäft, die wirtschaftliche Entwicklung und die Ergebnisse der HelloFresh SE (die "Gesellschaft"), des HelloFresh Konzerns oder der Branche, in der der HelloFresh Konzern tätig ist. Diese Aussagen können durch Signalwörter wie etwa "erwarten", "glauben", "schätzen", "planen", "zielen" oder "prognostizieren" und ähnliche Ausdrücke oder aus dem Kontext heraus identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen Aussagen zu Strategie, Ausblick und Wachstumserwartungen; Zukunftspläne und Potenzial für zukünftiges Wachstum; Wachstum der Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten; Branchentrends; sowie die Auswirkungen regulatorischer Initiativen. Diese Aussagen wurden auf Basis aktueller Informationen und Annahmen getroffen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Verschiedene Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse können wesentlich von jenen Abweichen, die in diesem Dokument beschrieben sind und weder die Gesellschaft noch irgend eine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Es wird keine Verantwortung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei der HelloFresh SE, Saarbrücker Straße 37A, 10405 Berlin, Deutschland, oder auf der HelloFresh SE Webseite kostenfrei erhältlich sein.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der HelloFresh SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers", wie in Rule 144A definiert, verkauft.

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Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien handeln eine oder mehrere der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager für Rechnung der Konsortialbanken (der "Stabilisierungsmanager") und kann als solcher und in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der Emittentin zu stützen und dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken.

Der Stabilisierungsmanager ist nicht zu Stabilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Daher werden Stabilisierungsmaßnahmen nicht notwendigerweise ergriffen und können jeder Zeit beendet werden. Solche Maßnahmen können im Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Börsenhandels der Aktien der Emittentin am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens 30 Kalendertag nach diesem Zeitpunkt beendet sein (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen zielen auf die Stützung des Börsenkurses der Aktien der Emittentin während des Stabilisierungszeitraums ab. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Börsenkurs der Aktien der Emittentin höher ist als es ohne solche Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Des Weiteren kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht von Dauer ist.

 

 
 


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