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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-News News vom 07.05.2019

Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg und MBO bedauern die Entscheidung des Bundeskartellamts, die geplante Übernahme zu untersagen

DGAP-News: Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme

07.05.2019 / 13:34
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


  • Beide Unternehmen führen ihr Geschäft getrennt und unabhängig fort
  • Strategische Ausrichtung im Bereich Postpress von Heidelberg unverändert
Das Bundeskartellamt hat heute die Entscheidung bekanntgegeben, die geplante Übernahme der MBO Gruppe durch die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) zu untersagen. Aufgrund dieser Entscheidung wird die Übernahme nicht vollzogen. "Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis und gehen unseren Weg, auch wenn wir auf die künftige Marktstellung des kombinierten Unternehmens eine andere Sicht haben", kommentierte der Vorstandsvorsitzende von Heidelberg, Rainer Hundsdörfer, den Beschluss. Beide Unternehmen sind weiterhin davon überzeugt, dass die Integration des Angebots von MBO den Kundennutzen hinsichtlich eines reibungslosen industriellen Prozesses in der digitalen Zukunft erhöht hätte. Nach der Entscheidung führen beide Unternehmen ihr Geschäft wie auch bisher getrennt und unabhängig fort. Heidelberg hatte bereits im Oktober 2018 die Öffentlichkeit darüber informiert, die MBO Gruppe übernehmen zu wollen und einen Vertrag mit der Eigentümerfamilie abgeschlossen. Im Anschluss wurde dieser zur Freigabe beim Bundeskartellamt angemeldet und befand sich seither in der Prüfung.
 
Strategische Ausrichtung im Bereich Postpress von Heidelberg unverändert
Heidelberg wird auch ohne die Übernahme der MBO Gruppe an seiner Strategie festhalten, das Postpressportfolio weiter Richtung industrieller Weiterverarbeitung fortzuentwickeln. Dazu gehören die äußerst erfolgreiche Positionierung der Falzmaschinen der Stahlfolder TH / KH Serien und hier speziell die patentierten High Performance P-Klasse. Zudem investiert das Unternehmen produktübergreifend auch in neue Wege zu einer verbesserten Transparenz in der Produktionssteuerung der Weiterverarbeitung. Parallel werden neue Geschäftsmodelle konsequent auf die Wachstumssegmente Digital und Verpackung ausgerichtet, sowie neue Kundengruppen für das gesamte Produktportfolio erschlossen. Das gilt insbesondere auch für die Segmente der digitalen Weiterverarbeitung und der Weiterverarbeitung von Faltschachteln und zugehöriger Inserts/Outserts im Pharmabereich. Dies unterstreicht auch die im März über eine Kapitalmaßnahme ausgebaute Kooperation mit dem chinesischen Weiterverarbeitungsspezialisten Masterwork Group, mit der weitere Potenziale im wachsenden Verpackungsmarkt erschlossen werden sollen.
 
Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com zur Verfügung.

Kontakt:
Heidelberger Druckmaschinen AG

Corporate Public Relations
Thomas Fichtl
Tel: +49 (0)6222 82-67123
Fax: +49 (0)6222 82-67129
E-Mail: thomas.fichtl@heidelberg.com

Investor Relations
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Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
E-Mail: robin.karpp@heidelberg.com
 

Wichtiger Hinweis:

Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.



07.05.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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