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HanseYachts AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 15.05.2013

HanseYachts Aktiengesellschaft: Wichtiger Rechtsstreit

HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Kapitalerhöhung
15.05.2013 16:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


  
Ad hoc Meldung der HanseYachts AG nach § 15 WpHG

Greifswald, den 15. Mai 2013

Wichtiger Rechtsstreit

Der Antrag der HanseYachts AG beim Oberlandesgericht Rostock, im Wege des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG feststellen zu lassen, dass die von einzelnen Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Wirksamkeit der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der HanseYachts AG vom 10. Dezember 2012 zu TOP 5 (über eine Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung) und TOP 6 (über eine Kapitalerhöhung und die entsprechende Satzungsänderung) der Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister nicht entgegenstehen und dass etwaige Mängel der Haupt-versammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragungen unberührt lassen, ist durch Beschluss des Gerichts vom heutigen Tage zurückgewiesen worden.

Die Gesellschaft wird weiterhin am Ziel einer Kapitalerhöhung festhalten und die dazu notwendigen Schritte einleiten.

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15.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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