Frau Sandra Ketterer hat der Gateway Real Estate AG ('Gesellschaft') am 19.12.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 16.12.2019 die Schwelle von 10 % überschritten hat. Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung hat Frau Sandra Ketterer der Gesellschaft am 15.01.2020 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Ich beabsichtige derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, schließe aber einen Erwerb von weiteren Stimmrechten an der Gesellschaft auch nicht aus.
3. Ich strebe derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an, mit Ausnahme der Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung.
4. Ich strebe derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel.