Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17 MAR
GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens
(Halle/Westfalen, 7. Februar 2019) Die GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG, eine 100 % Tochtergesellschaft der GERRY WEBER International AG, hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 a InsO beantragt. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung würde der Geschäftsbetrieb der GERRY WEBER Retail GmbH & Co.KG in vollem Umfang fortgeführt werden. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert. Die Geschäftsführung mit Herrn Johannes Ehling und Herrn Florian Frank bliebe mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt. Mit einer Entscheidung des Gerichts zum Antrag wird im Laufe des Tages gerechnet.
Der Vorstand
Mitteilende Person:
Florian Frank
Mitglied des Vorstands
Tel.: +49 5201 185-140
ir@gerryweber.com
07.02.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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