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DGAP-Ad-hoc News vom 07.12.2018

Fresenius SE & Co. KGaA: Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
Fresenius SE & Co. KGaA: Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

07.12.2018 / 18:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Delaware Supreme Court bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

Der Supreme Court in Delaware, USA, hat heute die Klage von Akorn, Inc. gegen Fresenius auf Vollzug der Übernahmevereinbarung vom April 2017 endgültig abgewiesen. Da der Supreme Court das höchste Gericht in Delaware ist, ist kein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung möglich.

Fresenius hatte die im April 2017 mit Akorn geschlossene Übernahmevereinbarung gekündigt, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. So hatte die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zu Tage gefördert. Akorn hatte daraufhin erfolglos Klage auf Erfüllung beim Court of Chancery in Delaware erhoben. Der Delaware Supreme Court hat diese Entscheidung zugunsten von Fresenius heute auch in zweiter und letzter Instanz bestätigt.

Fresenius SE & Co. KGaA,
vertreten durch Fresenius Management SE
Der Vorstand

Bad Homburg v.d.H., 7. Dezember 2018
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Mitteilende Person:
Markus Georgi
Senior Vice President Investor Relations
T: +49 (0) 6172 608-2485
markus.georgi@fresenius.com
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