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DGAP-Ad-hoc News vom 01.10.2018

Fresenius SE & Co. KGaA: US-Gericht bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
Fresenius SE & Co. KGaA: US-Gericht bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

01.10.2018 / 15:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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US-Gericht bestätigt Kündigung der Akorn-Übernahmevereinbarung durch Fresenius

Der Court of Chancery in Delaware, USA, hat heute die Klage von Akorn, Inc. gegen Fresenius auf Vollzug der Übernahmevereinbarung vom April 2017 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Fresenius hatte die im April 2017 mit Akorn geschlossene Übernahmevereinbarung gekündigt, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. So hatte die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zu Tage gefördert. Akorn hatte daraufhin Klage auf Erfüllung beim Court of Chancery in Delaware erhoben.
 
Fresenius SE & Co. KGaA,
vertreten durch Fresenius Management SE
Der Vorstand
 
Bad Homburg v.d.H., 01. Oktober 2018

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