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Fresenius Medical Care AG

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DGAP-News News vom 17.05.2013

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

17.05.2013 / 17:35


17. Mai 2013

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Fresenius Medical Care startet angekündigtes Aktienrückkaufprogramm

Das von der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (Fresenius Medical Care oder die 'Gesellschaft') mit Ad-hoc-Mitteilung vom 4. April 2013 angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 20. Mai 2013. Fresenius Medical Care macht damit erstmalig von der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2011 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes Gebrauch. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen im Zeitraum vom 20. Mai 2013 bis einschließlich zum 20. November 2013 Fresenius Medical Care Stammaktien (ISIN DE0005785802) im Gegenwert von bis zu 385 Millionen Euro (rund 500 Millionen US-Dollar) zurückerworben werden. Dies entspricht auf der Grundlage des Schlusskurses der Stammaktie im XETRA-Handel vom 16. Mai 2013 von 53,04 Euro einem Gesamtvolumen von etwa 7,0 Millionen Stammaktien und damit rund 2,3% des Grundkapitals von Fresenius Medical Care. Der Rückkauf liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft wird die zurückerworbenen eigenen Aktien ausschließlich dazu verwenden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung der erworbenen eigenen Aktien herabzusetzen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der Gesellschaft zu bedienen

Die Aktien werden ausschließlich über die Börse im XETRA-Handelssystem zurückerworben. Gemäß den Vorgaben der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2011 erteilten Erwerbsermächtigung darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von (Stamm-)Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf der Aktien erfolgt nach Maßgabe der Safe Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (EG-VO). Das Rückkaufprogramm wird unter Führung eines Kreditinstituts im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Fresenius Medical Care unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Fresenius Medical Care insbesondere verpflichtet, bei der Durchführung des Rückkaufprogramms die Vorgaben der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2011 erteilten Erwerbsermächtigung sowie der Handelsbedingungen des Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 der EG-VO zu beachten. Gemäß Art. 5 Abs. 1 der EG-VO dürfen im Rahmen des Rückkaufprogramms Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des zum Zeitpunkt des Erwerbs höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt; gleichzeitig dürfen gemäß Art. 5 Abs. 2 der EG-VO im Rahmen des Rückkaufprogramms nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden, wobei der durchschnittliche Tagesumsatz vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem Kauftermin abzuleiten ist.

Fresenius Medical Care wird über die ausgeführten Transaktionen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 EG-VO regelmäßig auf der Internetseite von Fresenius Medical Care unter www.fmc-ag.de im Abschnitt Investor Relations berichten.

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

vertreten durch die Fresenius Medical Care Management AG

diese vertreten durch den Vorstand

Bad Homburg v.d.H., den 17. Mai 2013

Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit chronischem Nierenversagen, von denen sich weltweit mehr als 2,3 Millionen Patienten regelmäßig einer Dialysebehandlung unterziehen. In einem Netz aus 3.180 Dialysekliniken in Nordamerika, Europa, Lateinamerika, Asien und Afrika betreut Fresenius Medical Care 261.648 Dialysepatienten. Fresenius Medical Care ist zudem der weltweit führende Anbieter von Dialyseprodukten wie Hämodialyse-Geräten, Dialysatoren und damit verbundenen Einweg-Produkten. Fresenius Medical Care ist an der Börse Frankfurt (FME, FME3) und an der Börse New York (FMS, FMS/P) notiert.

Weitere Informationen über Fresenius Medical Care im Internet unter www.fmc-ag.de.

Rechtliche Hinweise:
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius Medical Care übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.



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