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EVN AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 16.01.2014

EVN AG: Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien

EVN AG  / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

16.01.2014 14:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die 85. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG hat am 16. Jänner 2014 folgende Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von höchstens 10 vH des Grundkapitals beschlossen:

Ermächtigung des Vorstands, auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien (i) gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 vH des Grundkapitals der EVN AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, die täglich erworben werden können, beschränkt sich auf maximal 25 vH des durchschnittlichen Aktienumsatzes der letzten 20 Börsetage an der Wiener Börse. Der beim Rückkauf zu leistende Gegenwert darf maximal 20 vH unter und maximal 10 vH über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf vorhergehenden Börsetages liegen. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Diese Ermächtigung ersetzt die durch Beschluss der Hauptversammlung am 19. Jänner 2012 erteilte Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien.


Maria Enzersdorf, am 16. Jänner 2014



RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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