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EVN AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 19.03.2013

EVN AG: EVN AG kündigt der Republik Bulgarien Schiedsverfahren nach Investitionsschutzabkommen an

EVN AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

19.03.2013 09:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die EVN AG hat der Republik Bulgarien heute angekündigt, zum Schutz ihrer in Bulgarien getätigten Investition in die EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD und in die EVN Bulgaria Elektrorazpredelenie EAD ein Verfahren gemäß dem 'Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die Förderung und den Schutz von Investitionen' und gemäß dem 'Vertrag über die Energiecharter' einzuleiten. Mit dieser Ankündigung beginnt die zwischen 3 und 6 Monate andauernde Konsultations- und Verhandlungsperiode nach den Abkommen. Während dieses Zeitraums sind die Parteien verpflichtet, Verhandlungen zu führen und zu versuchen, den Streit gütlich beizulegen.
Hintergrund für diese Ankündigung sind verschiedene, die EVN Gesellschaften beeinträchtigenden Maßnahmen von Regulierungsbehörden und anderen staatlichen Stellen der Republik Bulgarien. Diese Maßnahmen verringern die Erlöse für den Verkauf von elektrischer Energie; durch Nichtanerkennung tatsächlicher Finanzierungskosten wird darüber hinaus die Abgeltung der an Erzeuger erneuerbarer Energie zu leistenden Einspeiseentgelte reduziert. Anlass für die heutige Ankündigung ist nicht zuletzt die Aufhebung einer besonderen Abgabe für den Netzzutritt von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie durch jüngst ergangene Urteile des bulgarischen Verwaltungsgerichts vom März 2013. Die Folgen dieser Entscheidungen stellen aus Sicht der EVN AG eine weitere Verletzung der bulgarischen Investitionsschutzpflichten dar.

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
 
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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