euromicron AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung euromicron AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 01.04.2010 11:21 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ist nach § 21 Abs. 1 WpHG folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Wir teilen Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG innerhalb der offenen Frist mit, dass der Stimmrechtsanteil der CAIAC Fund Management AG, Bendern, Liechtenstein, an der euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 25. März 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,15 % (100.000 Stimmrechte) beträgt. Dieser Stimmrechtsanteil ist der CAIAC Fund Management AG, Bendern, Liechtenstein, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG von der Prime One AGmvK, Bendern, Liechtenstein, zuzurechnen. Weiterhin ist der euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, nach § 21 Abs. 1 WpHG folgende Stimmrechtsmitteilung zugegangen: Wir teilen Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG innerhalb der offenen Frist mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prime One AGmvK, Bendern, Liechtenstein, an der euromicron AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 25. März 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,15 % (100.000 Stimmrechte) beträgt. 01.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: euromicron AG Speicherstr. 1 60327 Frankfurt Deutschland Internet: www.euromicron.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |