EASY SOFTWARE AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung EASY SOFTWARE AG 05.02.2014 16:38 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Stephan Kaleske / Deutschland hat uns am 3. Februar 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der EASY SOFTWARE AG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr / Deutschland am 30. Januar 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,24 % (174.900 Stimmrechte) beträgt. Davon werden ihm 1,39 % (74.900 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die Differenz in Höhe von 1,85 % (100.000 Stimmrechte) wird von Herrn Stephan Kaleske direkt gehalten. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 05.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Internet: www.easy.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |