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DIALOG SEMICONDUCTOR Plc.

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DGAP-News News vom 19.06.2006

DIALOG SEMICONDUCTOR Plc.: Dialog Semiconductor gibt die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 19. Juni bekannt

Dialog Semiconductor Plc. / Hauptversammlung
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Folgende Beschlüsse wurden von den Aktionären auf der Hauptversammlung von Dialog Semiconductor getroffen:

1. Die der Hauptversammlung vorgelegten Unterlagen, d.h. der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2005, der Bericht der Directors zum Jahresabschluss, der Bericht der Directors über ihre Vergütung, der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zu den zu prüfenden Angaben im Bericht der Directors über ihre Vergütung, wurden angenommen.
2. Dem Vorschlag, dem im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 enthaltenen Bericht der Directors über deren Vergütung und den darin erläuterten Richtlinien Zustimmung zu erteilen, wurde     entsprochen.

3. Dem Vorschlag, die KPMG LLP zum Abschlussprüfer bis Ablauf der nächsten Hauptversammlung und entsprechender Vorlage des Jahresabschlusses zu     wählen, wurde zugestimmt.

4. Dem Vorschlag, dem Board of Directors die Ermächtigung zu erteilen, die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer zu treffen, wurde     zugestimmt.

5. Dem Vorschlag, Jan Tufvesson nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde     zugestimmt.

6. Dem Vorschlag, Greg Reyes nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde     zugestimmt.

7. Dem Vorschlag, Michael Glover nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde     zugestimmt.

8. Dem Vorschlag, Jalal Bagherli nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 88 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde     zugestimmt.

9. Dem Vorschlag, Peter Weber nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 88 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde     zugestimmt.

10. Den vorgeschlagenen Änderungen an den Bestimmungen des 1998 beschlossenen Aktienoptionsplans der Dialog Semiconductor Plc ('Aktienoptionsplan 1998“), die in den Erläuterungen zu dieser Tagesordnung zusammenfassend dargelegt wurden, wurde zugestimmt.
11. Den vorgeschlagenen Änderungen an den Bestimmungen des vom Finanzamt genehmigten Aktienoptionsplans der Dialog Semiconductor Plc ('vom Finanzamt genehmigter Aktienoptionsplan“), die in den Erläuterungen zu dieser Tagesordnung zusammenfassend dargelegt wurden, wurde zugestimmt. Allen daraus resultierenden Änderungen, welche die Directors für erforderlich oder empfehlenswert erachten, um diesen Änderungen Wirkung zu verleihen, wurde Zustimmung erteilt. Die erfolgte Zustimmung zu diesen Änderungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das britische Finanzamt (HM Revenue und Customs) und möglicher Änderungen, die vom britischen Finanzamt gefordert werden könnten, um die steuerliche Anerkennung des Aktienoptionsplans gemäß Income Tax (Earnings and Pensions) Act 2003 zu erhalten.
12. Dem vorgeschlagenen Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors (Aufsichtsratsmitglieder) der Dialog Semiconductor Plc (“Non-Executive Directors 2006 Share Option Scheme”), der in den Erläuterungen zu dieser Tagesordnung zusammenfassend dargelegt wurden, wurde Zustimmung erteilt. Ferner wurden die Directors ermächtigt, alle Handlungen und Maßnahmen durchzuführen, die sie zur Durchführung des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors als erforderlich     oder empfehlenswert erachten.

13. Dem Vorschlag, den Directors eine generelle und bedingungslose Ermächtigung zu erteilen, um die gemäß Abschnitt 80 des Companies Act 1985 zulässigen Wertpapiere bis zu einem Nennwert von 1.550.000 £ auszugeben, wurde zugestimmt. Die Ermächtigung erlischt am Tag der nächsten Jahreshauptversammlung, es sei denn, die Gesellschaft unterbreitet vor dem Erlöschen der Ermächtigung ein Angebot oder geht eine Vereinbarung ein, die eine Ausgabe von Wertpapieren nach dem Erlöschen der Ermächtigung vorsieht. In einem solchen Fall dürfen die Directors Wertpapiere in Übereinstimmung mit dem unterbreiteten Angebot oder der Vereinbarung trotz des Erlöschens der Ermächtigung ausgeben.
14. Dem Vorschlag, das Board gemäß Abschnitt 95 des Companies Act 1985 zu ermächtigen, Stammaktien gegen Bareinlage in Übereinstimmung mit Artikel 6.1 und dem oben aufgeführten Beschluss 13 zuzuteilen, als ob Abschnitt 89 (1) des Acts nicht auf eine solche Zuteilung anzuwenden     wäre, wurde zugestimmt, vorausgesetzt dass:

a) den Aktionären soweit wie möglich im Verhältnis zu ihren bestehenden Aktien neue Stammaktien angeboten wird, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Maßnahmen, welche die Directors mit Hinblick auf Spitzenbeträge oder rechtliche sowie praktische Probleme im Zusammenhang mit der Gesetzgebung bestimmter Länder oder den Anforderungen von Regulierungsbehörden oder der Börse für nötig oder     zweckmäßig halten; und

b) die Zuteilung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive     Directors auf 50.000 £ begrenzt ist; und

c) bei Nichtanwendung von Abschnitt (a) und (b) einen Gesamtnennwert von     230.345 £ nicht überschreiten.

Die Ermächtigung erlischt mit Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung nach dieser Beschlussfassung oder fünfzehn Monate nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Dies gilt nicht, wenn die Gesellschaft vor dem Erlöschen der Ermächtigung ein Angebot unterbreitet oder eine Vereinbarung eingeht, die eine Zuteilung von Stammaktien nach dem Erlöschen der Ermächtigung erforderlich macht. In einem solchen Fall dürften die Directors Stammaktien in Übereinstimmung mit dem unterbreiteten Angebot oder der Vereinbarung trotz des Erlöschens der Ermächtigung zuteilen. Der in dieser Beschlussvorlage gebrauchte Begriff 'Stammaktien“ hat die in Abschnitt 94 des Acts beschriebene Bedeutung.

15. Dem Vorschlag, Artikel 107 der Satzung der Gesellschaft zu streichen und durch den nachfolgenden Wortlaut zu ersetzen, wurde zugestimmt.
'Die ordentliche Vergütung der Non-executive Directors für deren erbrachte Leistungen dürfen einen Gesamtbetrag von 250.000 £ pro Jahr oder einen höheren Betrag, der von der Hauptversammlung gegebenenfalls durch ordentliche Beschlussfassung festgelegt wird, nicht überschreiten. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die nach anderen Bestimmungen der Satzung zahlbar sind sowie der Wert von Optionen, die ihnen im Rahmen eines durch ordentlichen Hauptversammlungsbeschluss genehmigten Aktienoptionsplans gewährt werden. Entsprechend dieser Regelung wird die Vergütung der Non-executive Directors vom Board festgesetzt. Der Vergütungsanspruch auf das jeweilige Honorar entsteht täglich.“

16. Dem Vorschlag, Artikel 151 der Satzung der Gesellschaft zu streichen und durch den nachfolgenden Wortlaut zu ersetzen, wurde zugestimmt.
'Die Gesellschaft stellt die Directors und andere Geschäftsführungsorgane der Gesellschaft in vollem Umfang von allen zivil- oder strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten frei, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Directors oder als Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft gegen sie angestrengt werden, soweit dies in Übereinstimmung mit dem Companies Act 1985 zulässig ist.“

Information über Dialog Semiconductor

Dialog Semiconductor Plc entwickelt und liefert Halbleiterlösungen für Power Management, Audio und Display-Treiber ICs. Die innovativen Mixed-Signal (analog-digitale) Standardprodukte und anwendungsspezifische integrierte Schaltungen verwenden ausschließlich die CMOS-Herstellungstechnik und kommen in den Sektoren Mobilfunk, Automobil und Industrie zum Einsatz. Die Expertise der Gesellschaft in Mixed-Signal Design verbessert die Performance und Funktionen von mobilen, hand-held und portablen Elektronikprodukten und ermöglicht auch intelligente Steuerschaltungen in Automobil- und Industrieanwendungen. Die Hauptverwaltung der Gesellschaft befindet sich in Kirchheim/Teck-Nabern bei Stuttgart mit weiteren Niederlassungen in England, USA, Österreich, Japan und Taiwan. Dialog Semiconductor Plc ist an den Börsen in Frankfurt (FWB: DLG) und an der NASDAQ (DLGS) gelistet.

Kontakt
Dialog Semiconductor
Neue Straße 95, D-73230 Kirchheim/Teck
Telefon  +49-7021-805-412
Fax  +49-7021-805-200
E-mail   dialog@fd.com
Internet www.dialog-semiconductor.com/

James Melville-Ross oder Cass Helstrip
Financial Dynamics
Telefon +44 207 831 3113


DGAP 19.06.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Dialog Semiconductor Plc.
              Neue Strasse 95
73230 Kirchheim/Teck-Nabern Deutschland Telefon:      +49 7021 805-0
Fax:          +49 7021 805-100
E-mail:       martin.kloeble@diasemi.com
WWW:          www.diasemi.com
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WKN:          927200
Indizes:      MIDCAP, PRIMEALL, TECHALLSHARE
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Stuttgart, München, Hamburg;               Auslandsbörse(n) Nasdaq
 
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