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DIALOG SEMICONDUCTOR Plc.

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Pressemitteilung vom 11.05.2005

Dialog Semiconductor gibt die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 11. Mai 2005 bekannt

Folgende Beschlüsse wurden von den Aktionären auf der Hauptversammlung von Dialog Semiconductor getroffen:

  1. Die der Hauptversammlung vorgelegten Unterlagen, d.h. der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft nach UK-GAAP zum 31. Dezember 2004, der Bericht der Directors zum Jahresabschluss, der Bericht der Directors über ihre Vergütung, der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zu den zu prüfenden Angaben im Bericht der Directors über ihre Vergütung, wurden angenommen. Dem Vorschlag, keine Dividendenzahlung vorzunehmen, wurde zugestimmt.

  2. Dem Vorschlag, dem im Jahresabschluss der Gesellschaft nach UK-GAAP zum 31. Dezember 2004 enthaltenen Bericht der Directors über deren Vergütung und den darin erläuterten Richtlinien Zustimmung zu erteilen, wurde entsprochen.

  3. Die der Hauptversammlung vorgelegte Konzernrechnungslegung der Gesellschaft nach US-GAAP zum 31. Dezember 2004 und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, wurden angenommen.

  4. Dem Vorschlag, die KPMG LLP zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen, wurde zugestimmt.

  5. Dem Vorschlag, dem Board of Directors die Ermächtigung zu erteilen, die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer zu treffen, wurde zugestimmt.

  6. Dem Vorschlag, Tim Anderson nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde zugestimmt.

  7. Dem Vorschlag, Michael Risman nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde zugestimmt.

  8. Dem Vorschlag, John McMonigall nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde zugestimmt.

  9. Dem Vorschlag, Aidan Hughes nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 88 der Satzung der Gesellschaft als Director wieder zu wählen, wurde zugestimmt.

  10. Dem Vorschlag, den Directors eine generelle und bedingungslose Ermächtigung zu erteilen, um die gemäß Abschnitt 80 des Companies Act 1985 zulässigen Wertpapiere bis zu einem Nennwert von 1.500.000 £ auszugeben, wurde zugestimmt. Die Ermächtigung erlischt am Tag der nächsten Jahreshauptversammlung, es sei denn, die Gesellschaft unterbreitet vor dem Erlöschen der Ermächtigung ein Angebot oder geht eine Vereinbarung ein, die eine Ausgabe von Wertpapieren nach dem Erlöschen der Ermächtigung vorsieht. In einem solchen Fall dürften die Directors Wertpapiere in Übereinstimmung mit dem unterbreiteten Angebot oder der Vereinbarung trotz des Erlöschens der Ermächtigung ausgeben.

  11. Dem Vorschlag, das Board gemäß Abschnitt 95 des Companies Act 1985 zu ermächtigen, Stammaktien gegen Bareinlage in Übereinstimmung mit Artikel 6.1 und dem oben aufgeführten Beschluss 10 zuzuteilen, als ob Abschnitt 89 (1) des Acts nicht auf eine solche Zuteilung anzuwenden wäre, wurde zugestimmt. Voraussetzung ist, dass die Ermächtigung auf die Zuteilung von Stammaktien begrenzt ist und

(a)  den Aktionären soweit wie möglich im Verhältnis zu ihren bestehenden Aktien angeboten wird, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Maßnahmen, die die Directors mit Hinblick auf Spitzenbeträge oder rechtliche sowie praktische Probleme im Zusammenhang mit der Gesetzgebung bestimmter Länder oder den Anforderungen von Regulierungsbehörden oder der Börse für nötig oder zweckmäßig halten; und

(b) – bei Nichtanwendung von Abschnitt (a) – einen Gesamtnennwert von 220.345£ nicht überschreiten.

Die Ermächtigung erlischt mit Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung nach dieser Beschlussfassung oder fünfzehn Monate nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Dies gilt nicht, wenn die Gesellschaft vor dem Erlöschen der Ermächtigung ein Angebot unterbreitet oder eine Vereinbarung eingeht, die eine Zuteilung von Stammaktien nach dem Erlöschen der Ermächtigung erforderlich macht. In einem solchen Fall dürften die Directors Stammaktien in Übereinstimmung mit dem unterbreiteten Angebot oder der Vereinbarung trotz des Erlöschens der Ermächtigung zuteilen. Der in dieser Beschlussvorlage gebrauchte Begriff „Stammaktien“ hat die in Abschnitt 94 des Acts beschriebene Bedeutung.

Information über Dialog Semiconductor

Dialog Semiconductor entwickelt und liefert Halbleiterlösungen für Power Management, Audio und Imaging. Die innovativen Mixed-Signal (analog-digitale) Standardprodukte und anwendungsspezifische integrierte Schaltungen verwenden ausschließlich die CMOS-Herstellungstechnik und kommen in den Sektoren Mobilfunk, Automobil und Industrie zum Einsatz. Die Expertise der Gesellschaft in Mixed-Signal Design verbessert die Performance und Funktionen von mobilen, hand-held und portablen Elektronikprodukten und ermöglicht auch intelligente Steuerschaltungen in Automobil- und Industrieanwendungen. Die Hauptverwaltung der Gesellschaft befindet sich in Kirchheim/Teck-Nabern bei Stuttgart mit weiteren Design-Centern in England, USA, Österreich und Japan. Dialog Semiconductor Plc ist an den Börsen in Frankfurt (FWB: DLG) und an der NASDAQ (DLGS) gelistet.

Ansprechpartner

Dialog Semiconductor
Birgit Hummel
Neue Strasse 95
D-73230 Kirchheim/Teck - Nabern
Telefon          +49-7021-805-412
Fax                +49-7021-805-200
E-Mail             birgit.hummel@diasemi.com
Internet          www.dialog-semiconductor.de

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