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DFV Deutsche Familienversicherung AG

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 29.11.2018

DFV Deutsche Familienversicherung AG: Erfolgreicher Abschluss der Kapitalerhöhung und Notierungsaufnahme im Prime Standard

DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
DFV Deutsche Familienversicherung AG: Erfolgreicher Abschluss der Kapitalerhöhung und Notierungsaufnahme im Prime Standard

29.11.2018 / 19:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

DFV Deutsche Familienversicherung AG: Erfolgreicher Abschluss der Kapitalerhöhung und Notierungsaufnahme im Prime Standard

Frankfurt a.M., 29. November 2018

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ("DFV" oder die "Gesellschaft") hat heute im Rahmen des geplanten Börsengangs der Gesellschaft an den Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemeinsam mit den Konsortialbanken das finale Volumen der Angebotsaktien festgelegt.

Im Rahmen des Börsengangs wurden insgesamt 4.370.000 Angebotsaktien erfolgreich platziert, davon 3.800.000 Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen sowie 570.000 bestehende Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen. Das Angebot war überzeichnet.

Unter der Annahme, dass die von der Gesellschaft eingeräumte Greenshoe-Option in voller Höhe ausgeübt wird, werden sich die der Gesellschaft zufließenden Bruttoemissionserlöse auf EUR 52,1 Mio. belaufen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettomittelzufluss zur Wachstumsfinanzierung zu verwenden.

Die Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG werden voraussichtlich ab dem 4. Dezember 2018 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2NBVD, der ISIN DE000A2NBVD5 und dem Tickersymbol "DFV" gehandelt. Das Settlement ist ebenfalls für den 4. Dezember 2018 vorgesehen. Für die Gesellschaft, das Management und die Hauptaktionäre gilt eine Lock-up-Periode von jeweils 12 Monaten ab dem Tag der Erstnotiz.

Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft begleitet als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner den Börsengang. Die Mainfirst Bank Aktiengesellschaft fungiert als Joint Bookrunner.

Im Rahmen der Zuteilung konnten nicht sämtliche Kaufangebote von Privatanlegern berücksichtigt werden. Bei erfolgter Zuteilung erhalten Anleger eine separate Wertpapierabrechnung durch deren Depotbank. Bei der Depotbank erhalten Anleger auch weitere Informationen zu den ihnen zugeteilten Aktien. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen am 7. Juni 2000 herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger'' wurden beachtet.

 

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Das öffentliche Angebot von Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG (die "Gesellschaft" und solche Aktien, die "Aktien") erfolgte ausschließlich durch und auf der Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospektes (einschließlich des gebilligten Nachtrags dazu), der von der Gesellschaft veröffentlicht wurde. Die Angebotsfrist für die Aktien ist abgelaufen.

Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder, die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland, der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat, (ein "Relevanter Mitgliedsstaat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Mitgliedsstaat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Mitgliedstaaten nur:

(i) juristischen Personen, die in der Prospektrichtlinie als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder

(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 3 Abs. 2 der Prospektrichtlinie erfasst werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, so wie diese Definition im jeweiligen Mitgliedstaat im Rahmen der Umsetzung der Prospektrichtlinie in diesem Mitgliedstaat definiert ist. Der Ausdruck Prospektrichtlinie bezieht sich auf die Richtlinie 2003/71/EU (in aktueller Fassung, einschließlich Richtlinie 2010/73/EU) und beinhaltet die Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten.

Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektrichtlinie dar und auch keinen Prospekt dar.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere Mitteilungen im Zusammenhang mit den Aktien nur verteilt und richtet sich nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur "qualifizierten Investoren" (gemäß Definition in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die (i) Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben, welche unter die Definition eines "professionellen Anlegers" gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial Promotion") Order 2005 (die "Order") fallen oder (ii) "high net worth entities" sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden), zur Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis dieser Mitteilung vornehmen und sollten sich nicht auf diese Mitteilung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen, aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die sich auf die Gesellschaft auswirken, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Weder diese Mitteilung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden. Weder stellt diese Mitteilung ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf, oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder ein Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung dar, noch soll sie (oder irgendein Teil von ihr) oder die Tastsache ihrer Verbreitung, die Grundlage eines darauf gerichteten Vertrages sein oder sich im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen werden.


29.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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