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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 28.06.2016

DF Deutsche Forfait AG: Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 7,5 Mio. gezeichnet

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Personalie
28.06.2016 19:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DF Deutsche Forfait AG: Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 7,5 Mio. gezeichnet

- Investor zeichnet Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 7,5 Mio.
  - Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Köln, 28. Juni 2016 - In dem Insolvenzverfahren der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A2AA204) hat der Investor Dr. Shahab Manzouri, London, die gemäß gerichtlich bestätigtem Insolvenzplan beschlossene Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 7.500.000,00 gezeichnet. Herr Dr. Manzouri ist britischer Privatinvestor mit langjähriger Erfahrung im Trade Finance Sektor. Die Anmeldung der Durchführung der Barkapitalerhöhung zum Handelsregister soll zeitgleich mit der Anmeldung der ebenfalls im gerichtlich bestätigten Insolvenzplan beschlossenen Sachkapitalerhöhung in Höhe von EUR 3.707.483,00 in den nächsten Tagen erfolgen. Nach Durchführung und Eintragung der beiden Kapitalmaßnahmen beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.887.483, eingeteilt in 11.887.483 auf den Namen lautende Stammaktien.

Das Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, Herr Mark West, hat auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Barkapitalerhöhung durch deren Eintragung im Handelsregister sein Amt als Vorstand niedergelegt. Es ist vorgesehen, dass er in anderer Funktion weiter für die Gesellschaft tätig sein wird. Ebenfalls auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Barkapitalerhöhung hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Manzouri zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt.

Herr Dr. Jürgen Honert hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2016 niedergelegt. Die Niederlegung steht unter der Voraussetzung, dass die Barkapitalerhöhung bis zu diesem Zeitpunkt wirksam geworden ist. Auf der Hauptversammlung stehen zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl, so dass das Gremium dann mit vier Mitgliedern beschlussfähig und ausreichend besetzt ist.

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