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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 13.04.2016

DF Deutsche Forfait AG: Insolvenzplan zur Einsichtnahme niedergelegt

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
13.04.2016 20:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DF Deutsche Forfait AG: Insolvenzplan zur Einsichtnahme niedergelegt
- Erörterungs- und Abstimmungstermin am 29. April 2016
Köln, 13. April 2016 - Das Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) hat die Vorprüfung des vom Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE000A14KN88) am 29. Februar 2016 eingereichten und mit Fassung vom 8. April 2016 abgeänderten Insolvenzplans abgeschlossen und für den 29. April 2016, 10 Uhr, den Erörterungs- und Abstimmungstermin anberaumt. Der Insolvenzplan ist seit dem 13. April 2016 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer 1303, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Zum Inhalt des eingereichten Insolvenzplans verweist die Gesellschaft auf die mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Februar 2016 veröffentlichten Eckpunkte. Demnach ist vorgesehen, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, der nach Abschluss der gerichtlichen Vorprüfung in einem ersten Schritt nunmehr ca. 63,7 % statt ca. 61 % betragen soll, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung umgestaltet wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Insolvenzplan so attraktiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen wird.

Der Insolvenzplans ist ab dem 14. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dfag.de/investor-relations/publikationen/ abrufbar.


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