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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 12.06.2015

DF Deutsche Forfait AG legt Bezugspreis für Barkapitalerhöhung fest

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
12.06.2015 20:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DF Deutsche Forfait AG legt Bezugspreis für Barkapitalerhöhung fest
- Ausgabe von bis zu 6.800.000 neuen Namensaktien
- Sachkapitalerhöhung: Teilschuldverschreibungen im Umfang von 95 % des     maximalen Volumens zum Umtausch eingereicht

Köln, 12. Juni 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der von der Hauptversammlung vom 22. Januar 2015 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die Aktionäre der Gesellschaft ("Barkapitalerhöhung") beschlossen. Dazu sollen von der DF Deutsche Forfait AG bis zu 6.800.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben werden. Der Bezugspreis für die neuen Namensaktien wurde auf EUR 1,30 festgesetzt. Bei Ausübung sämtlicher Bezugsrechte und Ausgabe aller im Bezugsangebot angebotenen neuen Aktien zum Bezugspreis würde der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rund EUR 8,84 Mio. zufließen. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Bezugsverhältnis von 1:1 angeboten. Die Bezugsfrist startet nach Billigung des Wertpapierprospekts voraussichtlich am 18. Juni 2015 und läuft bis einschließlich 9. Juli 2015.

Darüber hinaus gibt der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG bekannt, dass auf Grundlage des Bezugsangebots an die Gläubiger der Anleihe der Gesellschaft (ISIN: DE000A1R1CC4) zum Umtausch ihrer Teilschuldverschreibungen in Aktien ("Sachkapitalerhöhung"), Teilschuldverschreibung mit einem Nominalvolumen in Höhe von 5.561.000,00 zum Umtausch eingereicht worden sind. Dies entspricht auf Basis der vorgegebenen Umtauschparameter einer Quote von 95 %.
Beide Kapitalmaßnahmen dienen der Stärkung des Eigenkapitals im Rahmen der laufenden Restrukturierung der Gesellschaft. Die Umsetzung der Sachkapitalerhöhung hängt unter anderem von der erfolgreichen Durchführung der Barkapitalerhöhung ab.



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