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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 04.12.2014

DF Deutsche Forfait AG erhält uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2013

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
04.12.2014 17:33

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Köln, 4. Dezember 2014 - Die DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) wird, wie heute mitgeteilt, für ihren Jahres- und Konzernabschluss 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit hinweisendem Zusatz des Abschlussprüfers BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten. BDO hatte im August 2014 zunächst einen Versagungsvermerk wegen der außergewöhnlichen Gesamtsituation im Zusammenhang mit der Notierung der Gesellschaft auf der Sanktionsliste der US-Behörde OFAC erteilt. Nach der Entfernung von der Sanktionsliste im Oktober 2014 und dem Entfall des Prüfungshemmnisses hat der Abschlussprüfer im Zuge einer Nachtragsprüfung das Testat für den Jahres- und Konzernabschluss 2013, wie zuvor bezeichnet, erteilt. Die am 26. November 2014 gemeldeten Konzernzahlen wurden demnach bestätigt.
Der vollständige Geschäftsbericht wird nun am 16. Dezember 2014 auf der Website des Unternehmens unter www.dfag.de/investor-relations/publikationen veröffentlicht.


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