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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-News News vom 28.04.2014

DF Deutsche Forfait AG muss Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2013 verschieben

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Stellungnahme

28.04.2014 / 12:59


DF Deutsche Forfait AG muss Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2013 verschieben

Köln, 28. April 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) müssen die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2013 verschieben. Diese war für den 30. April 2014 angekündigt.

Gemäß aktueller Feststellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft ist Voraussetzung für die Veröffentlichung eines testierten Jahres- und Konzernabschlusses 2013, dass das Entscheidungsverfahren des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) vollständig abgeschlossen ist. Das OFAC prüft derzeit die von der Gesellschaft beantragte Streichung von der Sanktionsliste. Die inzwischen abgeschlossene Untersuchung der Bundesbank, hat bestätigt, dass die Gesellschaft weder gegen deutsches noch gegen EU-Sanktionsrecht verstoßen hat.

Vor diesem Hintergrund sieht sich die Gesellschaft gezwungen, die ursprünglich für den 30. April 2014 geplante Bilanzpresse- und Analystenkonferenz zu verschieben. Die neuen Termine
für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses, die Bilanzpressekonferenz und die Hauptversammlung wird die DF Deutsche Forfait AG unmittelbar nach Vorliegen einer Entscheidung des OFAC bekanntgeben.
 

Über die DF-Gruppe

Die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe besteht hauptsächlich im regresslosen An- und Verkauf ausgewählter Forderungen aus Exporten in Emerging Markets. Das Ziel ist der zeitgleiche oder kurzfristige Weiterverkauf der erworbenen Forderung. Die Forfaitierung ist ein immer wichtigeres Instrument in der Exportfinanzierung. Mit wachsendem Welthandel und der fortschreitenden Globalisierung wächst auch das Forfaitierungsvolumen. Aus einer Forderung ein handelbares Produkt zu machen, ist sowohl für den Exporteur wie auch für den Ankäufer der Forderung vorteilhaft. Denn neben der Risikoverlagerung auf den Ankäufer besteht der Hauptvorteil der Forfaitierung für den Verkäufer einer Forderung in der Liquiditätszufuhr. So entlastet der Exporteur seine Kreditlinien und verbessert seine Bilanzstruktur. Die DF Deutsche Forfait AG strukturiert die Forderungen in einer attraktiven Art und Weise, so dass institutionelle Investoren die Forderungen als Anlageform nachfragen.

DF Deutsche Forfait AG
Christoph Charpentier

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