Deutsche Annington Immobilien SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Annington Immobilien SE 18.03.2015 15:37 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 1. Die Wellington Management Company LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 11.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,18% (das entspricht 11245638 Stimmrechten) betragen hat. 3,18% der Stimmrechte (das entspricht 11245638 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 2. Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 11.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,18% (das entspricht 11245638 Stimmrechten) betragen hat. 3,18% der Stimmrechte (das entspricht 11245638 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 0,47% der Stimmrechte (das entspricht 1666710 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,47% der Stimmrechte (das entspricht 1666710 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 3. Die Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 11.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,18% (das entspricht 11245638 Stimmrechten) betragen hat. 3,18% der Stimmrechte (das entspricht 11245638 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 4. Die Wellington Group Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 11.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,18% (das entspricht 11245638 Stimmrechten) betragen hat. 3,18% der Stimmrechte (das entspricht 11245638 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 0,18% der Stimmrechte (das entspricht 593350 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,18% der Stimmrechte (das entspricht 593350 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 18.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Annington Immobilien SE Münsterstraße 248 40470 Düsseldorf Deutschland Internet: www.deutsche-annington.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |