Korrektur der Veröffentlichung vom 02.03.2015, 14:30 Uhr MEZ - Deutsche Annington Immobilien SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Annington Immobilien SE 05.03.2015 15:41 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock Group Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf, Deutschland am 26.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,86% (das entspricht 7756719 Stimmrechten) betragen hat. 0,56% der Stimmrechte (das entspricht 1522844 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2,39% der Stimmrechte (das entspricht 6480371 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte nicht notwendigerweise der Summe der einzelnen Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet werden. 05.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Annington Immobilien SE Münsterstraße 248 40470 Düsseldorf Deutschland Internet: www.deutsche-annington.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |