Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Frankfurt am Main, 2. April 2024. – Im Zeitraum vom 25. März 2024 bis einschließlich 28. März 2024 hat die Deutsche Beteiligungs AG insgesamt 17.214 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 4. März 2024 gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen (in Stück) |
Durchschnittskurs
(in Euro) |
25.3.2024 |
4.407 |
24,9965 |
26.3.2024 |
5.100 |
25,3399 |
27.3.2024 |
4.737 |
25,5594 |
28.3.2024 |
2.970 |
25,7293 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem
5. März 2024 bis einschließlich 28. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 77.802 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutsche Beteiligungs AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Deutsche Beteiligungs AG beauftragtes Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 werden auf der Internetseite der Deutsche Beteiligungs AG veröffentlicht (https://www.dbag.de/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm).
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