Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17
Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT): Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu 3.760.998 neue Aktien beschlossen
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER SONSTIGE JURISDIKTIONEN, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.
Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG ("DBAG" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen beschlossen. Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft bis zu 3.760.998 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet je 3,55 Euro zu einem Bezugspreis von 28,00 Euro je Aktie ausgegeben, die Gesamtbruttoemissionshöhe beträgt demnach bis zu rund 105 Millionen Euro. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 53.386.664,43 Euro um bis zu 13.346.664,33 Euro (entsprechend rund 25 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) auf bis zu 66.733.328,76 Euro. Für einen Spitzenbetrag von zwei neuen Aktien ist das Bezugsrecht ausgeschlossen worden. Die neuen Aktien sind vom 1. Oktober 2020 an gewinnberechtigt.
Aktionäre der DBAG erhalten ein mittelbares Bezugsrecht und können für vier gehaltene Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis erwerben. Wesentliche Aktionäre haben angekündigt, die Kapitalmaßnahme positiv zu begleiten und rund 22 Prozent der angebotenen Aktien zu beziehen. Die Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, ihre Bezugsrechte vollumfänglich auszuüben. Die Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft (www.dbag.de), am Mittwoch, 14. April 2021 beginnen und am Dienstag, 27. April 2021 (jeweils einschließlich) enden. Etwaige nicht bezogene Aktien sollen nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung platziert oder über die Börse veräußert werden.
Die Bezugsrechte für die neuen Aktien (ISIN: DE000A3E4951 / WKN: A3E495) sollen, vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, voraussichtlich von Mittwoch, 14. April 2021 an bis einschließlich Donnerstag, 22. April 2021, 12:00 Uhr MESZ am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) (Xetra und Xetra-Spezialist) gehandelt werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien werden voraussichtlich von Mittwoch, 14. April 2021 an am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse "ex Bezugsrecht" notiert. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am Montag, 3. Mai 2021 in die bestehende Notierung am regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt und Düsseldorf sowie im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Die DBAG beabsichtigt, den Emissionserlös zur Finanzierung von laufenden, jedoch noch nicht abgeschlossenen Investitionen sowie zur Finanzierung zukünftiger Investitionen an der Seite von Private-Equity-Fonds, die von der DBAG beraten oder verwaltet werden, insbesondere an der Seite des jüngst aufgelegten DBAG Fund VIII, sowie für langfristige Unternehmensbeteiligungen und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 12. April 2021
Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Investor Relations
ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
Disclaimer
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese(s) Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Deutsche Beteiligungs AG (die Gesellschaft) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der Securities Act) verkauft, zum Kauf angeboten oder ausgeübt werden. Diese Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen Prospekt für die Zwecke der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) und der UK Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, wie es Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 geworden ist, dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung auf der Webseite Deutsche Beteiligungs AG (www.dbag.de) kostenfrei erhältlich sein.
Kontakt:
Roland Rapelius
Leiter Investor Relations
E-Mail: roland.rapelius@dbag.de
Telefon: +49 69 95787 365
12.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de