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DGAP-News News vom 14.12.2012

MAGNAT Real Estate AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

MAGNAT Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges

14.12.2012 / 15:00

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Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Frankfurt am Main, den 14. Dezember 2012 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009/10 und der Konzernabschluss zum 31.3.2010 der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA (nunmehr MAGNAT Real Estate AG), Frankfurt/Main, fehlerhaft sind:
1. Bei der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA handelte es sich im Berichtszeitraum um eine abhängige Gesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA hatte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen und eine Schlusserklärung zu diesem Bericht abzugeben. Diese Schlusserklärung fehlt im Lagebericht der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA.

Dies verstößt gegen § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG i. V. m. § 283 AktG, wonach die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen ist.

2. Im Konzernanhang fehlen Angaben über Geschäftsbeziehungen der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA zu der MAGNAT Management GmbH in Höhe von 292 Tsd. EUR und der R-QUADRAT Immobilien Beratungs GmbH in Höhe von 1.251 Tsd. EUR.

Dies verstößt gegen lAS 24.17 (2003), wonach die Art der Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Informationen über die Geschäfte anzugeben sind, um ein Verständnis der potentiellen Auswirkungen der Beziehung auf den Abschluss zu ermöglichen.

3. In der Konzernbilanz ist die Bilanzposition 'Anteile an at equity bewerteten Unternehmen' zu hoch ausgewiesen, weil der von der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA angenommene Wert der Beteiligung an der OXELTON Enterprises Limited, Limassol/Zypern, in Höhe von 13,3 Mio. EUR in wesentlichem Umfang hätte wertgemindert werden müssen.
Die unterlassene Wertminderung verstößt gegen lAS 31.38, IAS 28.33, IAS 36.8, 18ff., 59, wonach ein Vermögenswert wertgemindert werden muss, wenn sein Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt.  
4. Die MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA hat für die in der Konzernbilanz unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Vorratsimmobilien nicht den Betrag in Höhe von 24,3 Mio. EUR angegeben, von dem sie erwartet, dass dieser erst mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag realisiert wird.

Dies verstößt gegen IAS 1.61, wonach ein Unternehmen für jeden Vermögens- und Schuldposten, der Beträge zusammenfasst, von denen erwartet wird, dass diese bis zu zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag und nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllt werden, den Betrag anzugeben hat, von dem erwartet wird, dass er nach mehr als zwölf Monaten realisiert oder erfüllt wird.

5. Die MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA hat für die Konzernbilanz die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der neu erworbenen Tochtergesellschaft R-QUADRAT Immobilien GmbH neu bewertet und die Buchwerte der eigenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden fortgeführt.

Dies verstößt gegen IFRS 3.21 i. V. m. IFRS 3.B7, B9 (2004) (analog), wonach im Fall eines umgekehrten Unternehmenserwerbs im Konzernabschluss des rechtlichen Mutterunternehmens die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des rechtlichen Tochterunternehmens zu Buchwerten fortzuführen und die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des rechtlichen Mutterunternehmens zum beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten sind.

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