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DGAP-Ad-hoc News vom 09.06.2011

MAGNAT Real Estate AG: Neubewertung des Immobilienportfolios und Lösung der Steuerproblematik im Türkeiportfolio beeinflussen Geschäftsjahresergebnis 2010/2011

MAGNAT Real Estate AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
09.06.2011 20:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frankfurt am Main, den 9. Juni 2011 - Die MAGNAT Real Estate AG (,MAGNAT', ISIN DE000A0XFSF0) wird in ihrem Investmentportfolio auf Basis der aktualisierten Wertgutachten und den daraus resultierenden Bewertungen Abwertungen in Höhe von rund EUR 6,7 Millionen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vornehmen. Dies wird vorbehaltlich der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer einen entsprechenden negativen Ergebnisbeitrag auf das Jahresergebnis 2010/2011 (1. April 2010 bis 31. März 2011) haben. Dieser hat keine Auswirkungen auf die Liquidität der MAGNAT.

Die von der MAGNAT jährlich in Auftrag gegebenen Gutachten haben vor allem bei den ukrainischen Investments einen Abwertungsbedarf festgestellt. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich der Immobiliensektor in der Ukraine noch immer in der Krise befindet und aufgrund der allgemeinen Wirtschaftssituation derzeit keine realistischen Marktwerte für Immobilienobjekte bezahlt werden bzw. Schwankungen und Bandbreiten der erzielbaren Verkaufspreise derzeit überproportional groß sind. Aus den ukrainischen Investments alleine ergibt sich ein negativer Bewertungseffekt von rund EUR 4,1 Millionen.

Hinsichtlich der am 14. September 2010 gemeldeten Steuerforderung der türkischen Finanzbehörden in Höhe von EUR 27 Millionen konnte in der Zwischenzeit eine Lösung erarbeitet werden. Die Steuerforderung konnte auf rund EUR 6 Millionen reduziert werden. Eine entsprechende Rückstellung wird im Ergebnis des türkischen Portfolios, an dem die MAGNAT mit 33,3 Prozent beteiligt ist, im vierten Quartal berücksichtigt. Die Steuerzahlung erfolgt aus der Liquidität des Portfolios und führt demzufolge zu keiner Belastung der MAGNAT.

Ende der Mitteilung

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