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DGAP-Ad-hoc News vom 25.02.2011

MAGNAT Real Estate AG: R-QUADRAT Capital Alpha GmbH und R-QUADRAT Capital Beta GmbH informieren

MAGNAT Real Estate AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache
25.02.2011 15:21

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


R-QUADRAT Capital Alpha GmbH und R-QUADRAT Capital Beta GmbH informieren über Einleitung von Sanierungsverfahren

Frankfurt am Main, den 25. Februar 2011 - Der MAGNAT Real Estate AG (,MAGNAT', ISIN DE000A0XFSF0) wurde von ihrem österreichischen Partner bei einem Projekt der MAGNAT, der R-QUADRAT Capital Alpha GmbH und dem österreichischen Minderheitsgesellschafter bei mehreren Projekten der MAGNAT, der R-QUADRAT Capital Beta GmbH am heutigen Tag mitgeteilt, dass beide Gesellschaften (,Bondgesellschaften') beabsichtigen, ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gemäß der österreichischen Insolvenzordnung einzuleiten. Zur Klarstellung: Bei den beiden Bondgesellschaften handelt es sich trotz teilweiser Namensgleichheit nicht um die ehemalige R-QUADRAT Immobilien GmbH (der ehemals externe Asset Manager der MAGNAT), die im Geschäftsjahr 2009/2010 in die MAGNAT integriert wurde.

Die MAGNAT Real Estate AG hält keine Anteile an den Bondgesellschaften. Seitens der MAGNAT Gruppe bestehen jedoch mehrfach Verbindungen mit den Bondgesellschaften: Sie sind unmittelbar und/oder mittelbar an einigen Projekten der MAGNAT (mit)beteiligt. Des Weiteren bestehen zwischen einer Tochtergesellschaft der MAGNAT und den Bondgesellschaften Immobilien Asset Management Verträge. Auf Basis der vorgenannten Verträge bzw. Verbindungen existieren auf mehreren Gesellschaftsebenen gegenseitige Forderungen und/oder Verbindlichkeiten.

Die Sanierungsverfahren der Bondgesellschaften haben demnach Auswirkungen auf die zukünftige Finanzierung der Co-Projekte und auf die Forderungen der MAGNAT aus den Asset Management Verträgen. Gegenüber der R-QUADRAT Capital Alpha GmbH bestehen Forderungen aus dem Asset Management Vertrag in Höhe von rund EUR 0,9 Mio., gegenüber der R-QUADRAT Capital Beta GmbH in der Höhe von rund EUR 0,08 Mio. Des Weiteren bestehen Forderungen resultierend aus den Co-Investments gegenüber der R-QUADRAT Capital Beta GmbH in Höhe von rund EUR 3,8 Mio.

Die direkten Forderungen der MAGNAT an die beiden Bondgesellschaften betragen damit insgesamt weniger als EUR 5 Mio. Inwieweit es zu einer Wertberichtigung kommen wird sowie eventuelle weitere Auswirkungen auf die MAGNAT, sind vom Ausgang der Sanierungsverfahren der Bondgesellschaften abhängig und zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend quantifizierbar.

Ende der Mitteilung



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