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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 04.12.2020

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Zusage von KfW für Darlehen im Umfang von 25 Millionen Euro

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Zusage von KfW für Darlehen im Umfang von 25 Millionen Euro

04.12.2020 / 13:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Zusage von KfW für Darlehen im Umfang von 25 Millionen Euro

Berlin, 04.12.2020 - Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ("DEAG", ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) hat heute die Genehmigung der staatlichen Förderbank KfW für ein Darlehen aus dem KfW Sonderprogramm 2020 über 25 Mio. Euro in zwei Tranchen zur Finanzierung von Betriebsmitteln erhalten. Die Ausreichung des Darlehens erfolgt über Hausbanken.

Die erste Tranche im Umfang von 15 Mio. EUR ist sofort abrufbar, die zweite Tranche im Umfang von bis zu 10 Mio. EUR kann ab dem 30. September 2021 bis maximal 12 Monate nach Darlehenszusage abgerufen werden. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2 % p.a. verzinst. Die Laufzeit beider Tranchen beträgt sechs Jahre. Nach dem tilgungsfreien ersten Jahr erfolgt eine quartalsweise Tilgung. Die Darlehensbedingungen enthalten sonst übliche Konditionen. Neben DEAG haften DEAG-Tochtergesellschaften als Garantiegeber.

Mitteilende Person: Prof. Peter Schwenkow, Vorstandsvorsitzender

+++ Ende der Ad hoc-Mitteilung +++


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Investor & Public Relations

edicto GmbH
Axel Mühlhaus
Tel: 0049 69 905505-52
E-Mail:
deag@edicto.de

 

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