Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG
Die SRE Holding GmbH hat uns gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG am 01. August 2019 im Zusammenhang mit dem Erreichen bzw. Überschreiten der 10%-Schwelle am 04. Juli 2019 - weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 09. Juli 2019 - über Folgendes informiert:
1. Mit dem Erwerb von Stimmrechten an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG) wird ein langfristiges strategisches Engagement angestrebt.
2. Es besteht die Absicht, den Erwerb weiterer Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.
3. Es wird weder eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat angestrebt, noch ist eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- oder Leitungsorganen beabsichtigt bzw. angestrebt.
4. Es wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DEAG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.
Weiter wurde uns gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel mitgeteilt, dass der Erwerb mit Eigenmitteln finanziert wurde.
Berlin, 02. August 2019
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft