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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 14.08.2015

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
14.08.2015 16:49

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
Am 31. Juli 2015 hat die Monolith Duitsland B.V. ('Monolith'), Amsterdam, Niederlande, der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ('DEAG'), Berlin, Deutschland, eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG übermittelt, um mitzuteilen, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG am 31. Juli 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG überschritten hat und zu diesem Datum 10,02 % (dies entspricht 1.637.872 Stimmrechten) betragen hat. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Stimmrechtsmitteilung. Darüber hinaus hat die Monolith der DEAG gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Ziele, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgt werden (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):

a) Monolith investiert auf Basis einer langfristigen Orientierung mit dem Ziel, einen Handelsgewinn für ihre Anteilseigner zu erwirtschaften;
b) Monolith beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate eine signifikante Anzahl weiterer Stimmrechte an der DEAG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Gleichwohl kann es sein, dass Monolith weitere Stimmrechte erwirbt, falls und insofern dies im Interesse der Anteilseigner der Monolith ist;

c) Monolith strebt eine Einflussnahme auf die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der DEAG an, falls dies im Interesse der Anteilseigner der Monolith ist;

d) Monolith strebt zurzeit keine wesentliche Veränderung der Kapitalstruktur der DEAG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung; Monolith tritt für eine der allgemeinen Praxis entsprechende Dividendenpolitik mit einer langfristigen Orientierung ein.

2. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG):

Monolith ist eine Investmentgesellschaft und die zum Erwerb der Stimmrechte an der DEAG verwendeten Mittel sind Eigenmittel der Monolith Duitsland B.V.
Berlin, 14. August 2015

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin
Deutschland



14.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft               Potsdamer Straße 58
              10785 Berlin
              Deutschland
Internet:     www.deag.de
 
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