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DGAP-Ad-hoc News vom 08.04.2019

curasan verschiebt Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte 2018

curasan AG / Schlagwort(e): Sonstiges
curasan verschiebt Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte 2018

08.04.2019 / 15:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Kleinostheim, 08. April 2019 - Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538 / WKN 549453) (nachfolgend auch die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, die für den 25. April 2019 vorgesehene Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018 der curasan AG sowie des Konzernabschlusseses 2018 bis voraussichtlich spätestens zum 13. Mai 2019 zu verschieben.

Für die Beurteilung der Fortführungsprognose der Gesellschaft ist die erfolgreiche Begebung der Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu EUR 4.999.990,00, die den Aktionären derzeit im Rahmen einer Bezugsfrist angeboten werden von maßgeblicher Bedeutung. Da die Bezugsfrist erst am 17.April 2019 um 16.00 Uhr endet, sodass das endgültige Bezugsergebnis aufgrund der Osterfeiertage aus abwicklungstechnischen Gründen nicht vor dem 23. April 2019 nach den Osterfeiertagen ermittelt werden kann, und erst im Anschluss daran eine Privatplatzierung etwaiger nicht bezogener Wandelschuldverschreibungen durchgeführt werden kann, hat der Abschlussprüfer der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass der ursprünglich angenommene Zeitrahmen für die Aufstellung und Prüfung der Abschlüsse der curasan AG nicht ausreichen wird.

Die Ergebnisse aus dem Bezugsangebot und einer etwaigen Privatplatzierung sind für die Beurteilung des Abschlusses der curasan AG und des Konzernabschlusses von erheblicher Relevanz. Diese werden der Gesellschaft aus heutiger Sicht voraussichtlich frühestens am oder um den 26. April 2019 vorliegen. Im Anschluss daran müssen diese Ergebnisse sowohl auf Ebene der curasan AG als auch im Hinblick auf die Konzernbilanzierung durch den Abschlussprüfer nachvollzogen und beurteilt werden. Erst wenn dies abgeschlossen ist, kann der Abschlussprüfer den Jahres- und Konzernabschluss 2018 dahingehend würdigen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass unter Berücksichtigung der Fortführungsprognose ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.

Die Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2018 soll bis spätestens 13. Mai 2019 erfolgen.

Die Terminierung der Hauptversammlung für den 26.06.2019 wird dadurch voraussichtlich nicht gefährdet.


Kontakt curasan AG:
Andrea Weidner
Investor Relations &
Corporate Communications
+49 6027 40 900-51
ir@curasan.com


 

08.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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