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DGAP-Ad-hoc News vom 25.03.2019

curasan AG beschließt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung

curasan AG / Schlagwort(e): Anleihe
curasan AG beschließt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung

25.03.2019 / 16:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Kleinostheim, 25. März 2019 - Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538 / WKN 549453) (nachfolgend auch die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Januar 2019 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ("Ermächtigung 2019") eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.999.990, unterteilt in bis zu 499.999 Stück auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen zu je EUR 10,00 (jeweils eine "Teilschuldverschreibung" und zusammen die "Teilschuldverschreibungen" oder die "Wandelanleihe 2019/2024"), zu begeben.

Die Wandelanleihe 2019/2024 soll voraussichtlich am oder um den 30. April 2019 begeben werden, eine Laufzeit von 5 Jahren haben, mit jährlich 5,00% p.a. zu verzinsen sein und die Anleihegläubiger zur Wandlung in anfänglich insgesamt bis zu 4.761.895 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,05 berechtigen.

Die Teilschuldverschreibungen sollen den bestehenden Aktionären im Wege eines prospektfreien öffentlichen Bezugsangebots im Verhältnis 37:1 (je 37 Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 10,00) zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 10,00 je Teilschuldverschreibung voraussichtlich in der Zeit vom 2. April 2019 bis zum 16. April 2019 (jeweils einschließlich) zum Bezug angeboten werden. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, wurde auf Grundlage der Ermächtigung 2019 ausgeschlossen. Den Aktionären der Gesellschaft wird aber das Recht eingeräumt, über eine Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus verbindliche Bezugsorder für weitere, von anderen Aktionären nicht bezogene Teilschuldverschreibungen zum Bezugspreis abzugeben ("Überbezug"). Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein wird, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Teilschuldverschreibungen zuzuteilen, sollen diese Angebote zum Erwerb weiterer Teilschuldverschreibungen proportional im Verhältnis der Beteiligung dieser Aktionäre an der Gesellschaft (voraussichtlich gemäß dem Stand am 28. März 2019, abends) berücksichtigt werden, bis das gesamte Volumen der angebotenen Teilschuldverschreibungen ausgeschöpft ist.

Etwaige von Altaktionären weder durch Ausübung von Bezugsrechten noch im Wege des Überbezugs bezogene Teilschuldverschreibungen sollen im Rahmen einer Privatplatzierung nach Ablauf der Bezugsfrist zu einem Platzierungspreis verwertet werden, der nicht unter dem Bezugspreis liegt.

Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 29. März 2019 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.curasan.de) veröffentlicht wird.

 

Kontakt:
Andrea Weidner
Head of Investor Relations & Corporate Communications
+49 6027 40900-51
andrea.weidner@curasan.de

25.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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