Im Rechtsstreit zwischen der im General Standard notierten curasan AG (ISIN: DE 000 549 453 8) und der Stryker S.A., hat am Dienstag, den 18. März, der erste Gerichtstermin zur Feststellung der Schadenshöhe beim Landgericht Duisburg stattgefunden. Bereits im Oktober 2013 hatte das OLG Düsseldorf den Schadensersatzanspruch der curasan AG dem Grunde nach bestätigt. Wegen Nichterfüllung des Vertriebsvertrags hatte die curasan AG Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. 9,3 Mio. EUR zuzüglich Zinsen gegen die Stryker S.A. geltend gemacht.
Beide Parteien wurden aufgefordert, bis Ende April weitere Schriftsätze einzureichen, die das Gericht anschließend bewerten wird. Am 20. Mai 2014 will das Gericht darüber befinden, ob die bis dahin vorliegenden Unterlagen entscheidungsreif sind oder weitere Informationen benötigt werden. In der Zwischenzeit werden die Anwälte auf Anraten des Gerichts die Erfolgsaussichten konkreter Vergleichsverhandlungen ausloten.
Hintergrundinformation zur curasan AG:
Die börsennotierte curasan AG (ISIN: DE 000 549 453 8) zählt zu den führenden Unternehmen auf dem Gebiet der Regenerativen Medizin und hat sich hierbei auf die Knochen- und Geweberegeneration spezialisiert. Das Unternehmen hat eine zukunftsweisende Produktpipeline an synthetischem Knochenersatz- und -regenerationsmaterial aufgebaut. Ein Teil dieser vielfältigen Neuentwicklungen wurde bereits zur Marktreife gebracht. Weitere Produkte werden folgen. Gut positionierte Vertragspartner sowie der eigene Vertrieb werden diese innovativen Biomaterialien in verschiedenen Teilmärkten vertreiben. www.curasan.de
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