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CTS Eventim AG & Co. KGaA

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DGAP-News News vom 30.12.2015

CTS Eventim AG & Co. KGaA: Vorstandsvorsitzender Klaus-Peter Schulenberg überträgt seinen Aktienanteil an der CTS Eventim AG & Co. KGaA sowie an der EVENTIM Management AG auf die KPS Stiftung mit Sitz in Hamburg

DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-12-30 / 16:15
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Corporate News

Vorstandsvorsitzender Klaus-Peter Schulenberg überträgt seinen Aktienanteil an der CTS Eventim AG & Co. KGaA sowie an der EVENTIM Management AG auf die KPS Stiftung mit Sitz in Hamburg.

München, 30. Dezember 2015. Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsaktionär der im MDAX notierten CTS Eventim AG & Co. KGaA (ISIN DE0005470306), Klaus-Peter Schulenberg, hat die Gesellschaft heute davon in Kenntnis gesetzt, dass von ihm 48.194.000 Aktien der CTS Eventim AG & Co. KGaA (rund 50,2% des Grundkapitals) sowie 50.000 Aktien der EVENTIM Management AG (100% des Grundkapitals) am 28. Dezember 2015 auf die KPS Stiftung mit Sitz in Hamburg übertragen wurden.

Mit der Übertragung seiner Beteiligungen an der CTS Eventim AG & Co. KGaA sowie an der EVENTIM Management AG auf die KPS Stiftung unterstreicht und festigt Klaus-Peter Schulenberg seine Verbindung gegenüber der Gesellschaft und ihren Aktionären. Auch in Zukunft werden die mit seinen Beteiligungen verbundenen Stimmrechte allein dem Wohle sowie unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft dienen.

Die KPS Stiftung hat im Wege einer Schenkung die Stimmrechte der 48.194.000 Aktien an der CTS Eventim AG & Co. KGaA (ca. 50,2% des Grundkapitals) erworben und somit die Beteiligungsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% an der CTS Eventim AG & Co. KGaA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG überschritten.

Nach der aktuellen Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im folgenden "BaFin") liegt keine Mitteilungspflicht nach §15a WpHG (Directors' Dealings) vor, da es sich bei der vorliegenden Übertragung um eine Schenkung bzw. unentgeltliche Aktienübertragung handelt.
Die BaFin hat die KPS Stiftung außerdem gemäß § 37 WpÜG von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebotes gemäß § 35 WpÜG befreit, da sich die Beteiligung von Klaus-Peter Schulenberg an der CTS Eventim AG & Co. KGaA sowie an der EVENTIM Management AG lediglich von einer unmittelbaren Beteiligung in eine mittelbare Beteiligung wandelt.

Für weitere Informationen:
Marco Haeckermann, Director Corporate Development & Strategy, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, +49 421 3666 270, Marco.Haeckermann@eventim.de



2015-12-30 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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