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CTS Eventim AG & Co. KGaA

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DGAP-News News vom 06.05.2014

Ankündigung eines modifizierten Beschlussantrags zu TOP 7 auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014

CTS Eventim AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

06.05.2014 / 14:03


Ankündigung eines modifizierten Beschlussantrags zu TOP 7
auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014

1. Hintergrund

Die Verwaltung der CTS EVENTIM AG beabsichtigt, auf der bevorstehenden Hauptversammlung am 8. Mai 2014 einen vom ursprünglichen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 betreffend den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der EVENTIM Management AG einschließlich Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ("TOP 7") geringfügig abweichenden Beschlussvorschlag einzubringen.

Anlass zu diesem Vorgehen hat die Tatsache gegeben, dass eine Reihe von Aktionären nach Veröffentlichung der Beschlussvorschläge dem Vorstand gegenüber hinsichtlich der im Rahmen der Neuschaffung des genehmigten Kapital 2014 vorgesehenen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 20% des Grundkapitals Bedenken geäußert haben. Es muss vermutet werden, dass diese Aktionäre dem Beschlussvorschlag in der Fassung der Einberufung insgesamt aus diesem Grund nicht zuzustimmen. Der Vorstand geht aber davon aus, dass zumindest einige dieser Aktionäre die Maßnahme unterstützen würden, wenn der Höchstumfang des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des Grundkapitals festgesetzt würde. Um mit den Aktionären der Gesellschaft möglichst weitgehendes Einvernehmen herzustellen und eine entsprechend große Mehrheit für den Beschlussvorschlag zu gewährleisten, möchte der Vorstand (im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat) bei der Hauptversammlung einen Beschlussantrag zur Abstimmung stellen, der von dem mit der Einberufung veröffentlichten Beschlussvorschlag entsprechend abweicht.

2. Modifizierter Beschlussantrag

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Vorstand, den mit der Einberufung veröffentlichten Beschlussvorschlag zu TOP 7 modifiziert auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014 einzubringen; der Beschlussantrag wird wie folgt lauten:

Die Hauptversammlung fasst zu TOP 7 Beschluss wie in der im Bundesanzeiger am 31. März 2014 bekanntgemachten Einberufung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, allerdings mit der Maßgabe, dass beim Genehmigten Kapital 2014 die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des bei Wirksamwerden und des bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals begrenzt ist und dementsprechend

(i) in Ziffer 5 lit. ii) dritter Absatz und lit. iii) vierter Absatz des Beschlussvorschlags sowie
(ii) in Abschnitt II. § 4 Absatz 4 dritter Unterabsatz der vorgeschlagenen Satzung der CTS Eventim AG & Co. KGaA
jeweils die Zahl "20 %" durch "10 %" ersetzt wird.

Im Übrigen bleiben der Beschlussvorschlag und die vorgeschlagene Satzung der CTS Eventim AG & Co. KGaA unverändert.

3. Auswirkungen auf erteilte Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und sonstige Bevollmächtigte; Notwendigkeit der Neuerteilung von Weisungen

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass bereits erteilte Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und möglicherweise (abhängig von den Modalitäten der Vollmachts- und Weisungserteilung im Einzelfall) auch an sonstige Bevollmächtigte (etwa Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen) zum ursprünglichen Beschlussvorschlag zu TOP 7 dann, wenn der Beschlussantrag mit dem oben beschriebenen modifizierten Inhalt gestellt wird, gegenstandslos sein werden, weil die erteilten Weisungen nur den ursprünglichen, nicht aber auch den modifizierten Beschlussantrag zu TOP 7 betreffen. Daher würde der Stimmrechtsvertreter (und ggfs. der sonstige Bevollmächtigte) - mangels Vorliegen einer Weisung zu dem Beschlussantrag in seiner geänderten Fassung - bei der Abstimmung zu TOP 7 die Stimmen des betreffenden Aktionärs nicht abgeben; diese blieben unberücksichtigt. Die Aktionäre, die bereits Weisung für die Abstimmung zu TOP 7 erteilt haben, werden daher aufgefordert, dem Stimmrechtsvertreter und ggfs. dem sonstigen Bevollmächtigten zu dem modifizierten Beschlussantrag erneut Weisung zu erteilen, wenn der Stimmrechtsvertreter bzw. ggfs. der sonstige Bevollmächtigte im Rahmen der Abstimmung zu TOP 7 in ihrem Namen ihre Stimmen abgeben soll.

Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zum geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 können nur unter spezifischer Bezugnahme auf den geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) insbesondere auch unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars "Vollmacht und Weisung zu geändertem Beschlussantrag zu TOP 7" abgegeben werden, das ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eventim.de unter der Rubrik "Investor Relations", dort "Hauptversammlung 2014", abrufbar ist, und den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen unverzüglich zugesandt wird. Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zum geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 können hingegen nicht ohne spezifische Bezugnahme auf den geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 erteilt werden, insbesondere nicht unter Verwendung des mit der Eintritts- und Stimmkarte übersandten Vollmachts- und Weisungsformulars, es sei denn dabei wird eine spezifische Bezugnahme auf den geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 ausdrücklich vermerkt.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung eine solche Weisung erteilen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, diese (etwa in Form des vorgenannten Formulars) bis spätestens 7. Mai 2014, 18.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an eine der folgenden Adressen zu übermitteln:

CTS EVENTIM Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49-621-7177213
Email: hauptversammlung@eventim.de

Die Maßgaben der Einberufung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Erteilung von Vollmachten bleiben unberührt.

Soweit Aktionäre ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt haben oder bevollmächtigen möchten, wollen Sie bitte rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Erforderlichkeit und ggfs. die Form einer Weisung hinsichtlich des geänderten Beschlussantrags zu TOP 7 abstimmen.

Bremen, 6. Mai 2014
Der Vorstand



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