Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche / 1. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 10. Mai 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 wurde eine Anzahl von 206.776 Aktien im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der Covestro AG erworben, deren Beginn mit Bekanntmachung vom 10. Mai 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 10. Mai 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betrugen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Volumen gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
10.05.2022 |
55.600 |
38,9051 |
11.05.2022 |
52.459 |
38,8819 |
12.05.2022 |
58.440 |
38,4776 |
13.05.2022 |
40.277 |
39,5670 |
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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen der 2. Tranche dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 10. Mai 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 206.776 Aktien.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.812.566 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Covestro AG erfolgte durch eine von Covestro AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite von Covestro AG unter www.covestro.com/de/investors veröffentlicht.
Leverkusen, 16. Mai 2022