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Commerzbank Aktiengesellschaft

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EQS-News News vom 22.12.2022

SREP-Kapitalanforderungen an Commerzbank für 2023 unverändert

EQS-News: Commerzbank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
SREP-Kapitalanforderungen an Commerzbank für 2023 unverändert
22.12.2022 / 09:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

  • Regulatorische Mindestanforderung an hartes Kernkapital pro forma bei 9,44 % der RWA
  • MDA-Schwelle in Q1 2023 durch branchenweite Erhöhung antizyklischer Kapitalpuffer und Einführung Systemrisikopuffer von voraussichtlich rund 10,1% erwartet
  • Bettina Orlopp: „Mit einer CET-1-Quote von 13,8 % per 30. September 2022 haben wir einen komfortablen Abstand zur MDA-Schwelle.“

 

Die Europäische Zentralbank hat die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für 2023 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen an den Commerzbank-Konzern gegenüber 2022 unverändert belassen. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) liegt weiter bei 2 % Gesamtkapital, von der mindestens 1,125 % mit hartem Kernkapital abzudecken sind. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 den bisherigen SREP-Beschluss.

 

Die harte Kernkapitalanforderung an die Commerzbank auf Konzernebene liegt unter Berücksichtigung der Anforderungen des aktuellen SREP-Beschlusses zum 30. September 2022 pro forma unverändert bei 9,44 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Sie setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,125 %, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, dem D-SIB-Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Banken von unverändert 1,25 %, dem antizyklischen Kapitalpuffer von derzeit 0,04 % sowie einer AT-1-Unterdeckung von derzeit 0,03 %.

 

Im ersten Quartal 2023 erwartet die Commerzbank aufgrund der branchenweiten Erhöhung von antizyklischen Kapitalpuffern und der Aktivierung des sektoralen Systemrisikopuffers in Deutschland einen Anstieg der MDA-Schwelle auf voraussichtlich rund 10,1 %.

 

Eine Anforderung zum Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (Pillar 2 requirement for the risk of excessive leverage – P2R-LR), wurde für den Commerzbank-Konzern nicht festgesetzt.

 

„Mit einer CET-1-Quote von 13,8 % per 30. September 2022 haben wir einen komfortablen Abstand zur MDA-Schwelle und damit genug Spielraum für die geplante Ausschüttung von 30 % des Konzerngewinns nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen “, sagte Commerzbank-Finanzvorständin Bettina Orlopp.

 

Pressekontakt

Erik Nebel +49 69 136-44986
 

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Disclaimer und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

 



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