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DGAP-Ad-hoc News vom 31.03.2020

CEWE trifft weitere Maßnahmen gegen mögliche Corona-Auswirkungen

CEWE Stiftung & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
CEWE trifft weitere Maßnahmen gegen mögliche Corona-Auswirkungen

31.03.2020 / 12:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CEWE trifft weitere Maßnahmen gegen mögliche Corona-Auswirkungen

Oldenburg, 31. März 2020. Die CEWE-Stiftung & Co. KGaA (SDAX, ISIN: DE0005403901) wird infolge der Corona-Pandemie zusätzlich zu anderen Maßnahmen zur Kostensenkung ab dem 01.04.2020 Kurzarbeit anzeigen. Vorsorglich gilt diese Regelung für alle drei Geschäftsbereiche Einzelhandel, Fotofinishing und Kommerzieller Online-Druck. Der Anteil von Kurzarbeit kann in den unterschiedlichen Unternehmens- und Funktionsbereichen sehr deutlich variieren. Vorstand und Arbeitnehmer haben Vereinbarungen geschlossen, die es erlauben, bei ausbleibender Beschäftigung infolge der Corona-Krise die Kapazitäten flexibel und spezifisch anzupassen. In den betroffenen Bereichen stützt CEWE vielfach das Einkommen der Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die in vielen europäischen Ländern verfügten Einschränkungen für Wirtschaft und Handel, führen derzeit dazu, dass der Umsatz und die Beschäftigung stark schwanken. CEWE verfolgt alle Entwicklungen in dieser herausfordernden Situation sehr genau und wird alle Maßnahmen, auch die Kurzarbeit, sehr flexibel einsetzen, um die Kostensituation den Umsatzschwankungen anzupassen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Unsicherheit aller Vorhersagen ist es derzeit nicht möglich, eine belastbare Finanzprognose für die nächsten Monate und das Gesamtjahr abzugeben.

CEWE hat bereits vor einigen Wochen umfangreiche Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens ergriffen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, und diese ständig ausgebaut. So arbeitet beispielsweise eine Vielzahl von Mitarbeitern im Homeoffice, es gelten strikte Reisebeschränkungen und umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des physischen Abstands zwischen Personen im Unternehmen wurden umgesetzt. Ebenso hat das Unternehmen in allen Bereichen Maßnahmen ergriffen, um Kundenbestellungen online entgegen zu nehmen und über den Mailorderversand direkt an die Kunden auszuliefern, um so unabhängiger von staatlichen Verordnungen über Ladenöffnungen zu werden.

Mitteilende Person: Axel Weber, Leiter Investor Relations, Planung & Reporting


31.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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