CANCOM IT Systeme AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM IT Systeme AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Von der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz: Tübingen Land: Deutschland erhielten wir folgende, vom 10.12.2008 datierende Mitteilung: 'Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Gartenstraße 63, 72074 Tübingen, an der CANCOM IT Systeme AG, Messerschmittstraße 20, 89343 Jettingen-Scheppach, am 08.12.2008 die Schwelle von 3% überschritten hat und nunmehr 3,37% (350.589 Stimmrechte) beträgt. Mit freundlichen Grüßen' 15.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: CANCOM IT Systeme AG Messerschmittstraße 20 89343 Jettingen-Scheppach Deutschland Internet: www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |