CANCOM IT Systeme AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM IT Systeme AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KORREKTUR: Korrektur bzw. Ergänzung unserer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 10.12.2008 Von der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH Sitz: Stuttgart Land: Bundesrepublik Deutschland erhielten wir am 10.12.2008 folgende Mitteilung 'KORREKTUR: Stimmrechtsmitteilung § 21 Abs. 1 WpHG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH an der CANCOM IT Systeme AG, Messerschmittstraße 20, 89343 Jettingen-Scheppach, Deutschland am 08.12.2008 über alle unsere Sondervermögen hinweg die Schwelle von 3 % überschritten hat und nun insgesamt, mit einer Aktienanzahl von 360.589,00 Stück, 3,470 % beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte. Davon sind uns 3,374 % (350.589 Stück) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, dessen Stimmrechtsanteile an der CANCOM IT Systeme AG 3% oder mehr beträgt, werden uns dabei Stimmrechte zugerechnet: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Gartenstr. 63, 72074 Tübingen, Deutschland Mit freundlichen Grüßen Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH' 12.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: CANCOM IT Systeme AG Messerschmittstraße 20 89343 Jettingen-Scheppach Deutschland Internet: www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |