Aktienrückkauf / 28. Zwischenmeldung - Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 25. April 2022 bis einschließlich 29. April 2022 insgesamt 50.000 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober 2021 und Bekanntmachung vom 18. Oktober 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 20. Oktober 2021 mitgeteilt wurde.
Die Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum |
Gesamtzahl erworbener eigener Aktien
(in Stück) |
Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen
(in Euro) |
25.04.2022 |
10.000 |
47,9019 |
26.04.2022 |
10.000 |
47,9908 |
27.04.2022 |
10.000 |
47,1300 |
28.04.2022 |
10.000 |
47,0547 |
29.04.2022 |
10.000 |
46,4746 |
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Oktober 2021 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 2.446.681 Stück.
Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https:/www.investoren.cancom.de/aktienrueckkauf veröffentlicht.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 2. Mai 2022
CANCOM SE
Der Vorstand