CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM SE 22.05.2015 20:21 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 erhalten: Die Ameriprise Financial, Inc., Minneapolis, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. Die Threadneedle Asset Management Holdings SARL, Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. Die Threadneedle Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. Die TAM UK Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. Die Threadneedle Asset Management Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. Die TC Financing Limited , London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. Die Threadneedle Asset Management Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC. 22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Deutschland Internet: http://www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |