CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM SE 01.12.2014 11:17 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach §21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 erhalten: Die Threadneedle Investment Services Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,06% (das entspricht 454822 Stimmrechten) betragen hat. 3,06% der Stimmrechte (das entspricht 454822 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Threadneedle Investment Funds ICVC, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,06% (das entspricht 454822 Stimmrechten) betragen hat. 01.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Deutschland Internet: http://www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |