CANCOM SE beschließt Einzelheiten zur Kapitalerhöhung CANCOM SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 15.11.2013 09:07 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. CANCOM SE beschließt Einzelheiten zur Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN München, 15. November 2013 - Der Vorstand der CANCOM SE, München (ISIN DE0005419105 / WKN 541910), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der mit Ad hoc Mitteilung vom 10. Oktober 2013 bereits angekündigten Bezugsrechtskapitalerhöhung beschlossen. Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der CANCOM SE (vormals CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft), München, vom 22. Juni 2010 soll das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals von EUR 12.179.826,00 um bis zu EUR 2.435.965,00 auf bis zu EUR 14.615.791,00 durch Ausgabe von bis zu 2.435.965 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien sind vom 01. Januar 2013 an gewinnberechtigt. Die neuen Aktien sollen von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der CANCOM SE im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 5:1 anzubieten, das heißt, jeweils fünf bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie. Der Bezugspreis beträgt EUR 23,00 je Aktie. Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt voraussichtlich am 20. November 2013 und endet voraussichtlich am 04. Dezember 2013 (jeweils einschließlich). Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1X3TC6 / WKN A1X3TC) für die neuen Aktien werden in der Zeit vom 20. November 2013 bis zum 02. Dezember 2013 (jeweils einschließlich) im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Neue Aktien, die zum Ablauf des Bezugsangebots nicht aufgrund des Bezugsangebots bezogen wurden, werden im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland und in ausgewählten anderen Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb von Kanada, Japan und Australien zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis entspricht mindestens dem Bezugspreis. Die CANCOM SE beabsichtigt, die zufließenden Mittel aus der Kapitalerhöhung überwiegend zur Finanzierung des freiwilligen Übernahmeangebots an die Aktionäre der PIRONET NDH Aktiengesellschaft, Köln, gemäß Mitteilung nach § 10 Abs. 1 WpÜG vom 10. Oktober 2013 sowie für das weitere Wachstum des CANCOM-Konzerns zu verwenden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegenden Wertpapierprospekts. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich am 18. November 2013 durch die BaFin gebilligt und auf der Internetseite der CANCOM SE unter www.cancom.de in der Rubrik Investor Relations veröffentlicht sowie zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin (Erika-Mann-Straße 69, 80636 München; Fax Nr. +49 (0) 8225 996 4 5193) kostenfrei erhältlich sein. Das vollständige Bezugsangebot wird voraussichtlich am 19. November 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der CANCOM SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Kontakt: Beate Rosenfeld Manager Corporate Communication CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Germany Phone: +49 (0) 89 / 54054 5193 mail to: beate.rosenfeld@cancom.de www.cancom.de 15.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Deutschland Telefon: +49-(0)89/54054-0 Fax: +49-(0)89/54054-5119 E-Mail: info@cancom.de Internet: http://www.cancom.de ISIN: DE0005419105 WKN: 541910 Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |